Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mit dem Beantworten dieser Fragen möchten wir Ihnen Sicherheit geben. Die Detektive der Detektei Detegere ermitteln für Sie stets diskret und professionell in geschäftlichen und privaten Angelegenheiten. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick der an uns am häufigsten gestellten Fragen bei einem Erstkontakt.
Behandeln die Detektive meinen Fall auch wirklich vertraulich?
Ihr Recht auf Diskretion und Vertraulichkeit leitet sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Detektei Detegere ab. Dort verpflichten wir uns vertraglich, die von Ihnen zu Recht erwartete Vertraulichkeit auch unter allen Umständen einzuhalten.
Selbstverständlich wahren wir strikteste Vertraulichkeit auch aus Eigeninteresse, denn unser guter Ruf ist unser größtes Kapital!
Wann können Sie mit den Ermittlungen beginnen?
Die benötigte Vorlaufzeit beträgt von wenigen Stunden bis zu zwei Wochen, je nach Art und Umfang Ihres Auftrages und natürlich auch dem Einsatzort bzw. den örtlichen Gegebenheiten. Mit etwas Glück ist ein Einsatzbeginn auch schon nach wenigen Stunden möglich, wenn beispielsweise ein laufender Auftrag unerwartet ab- oder unterbrochen wurde oder gerade Personal zur freien Verfügung vorhanden ist.
Was kann ich oder mein Anwalt mit meinen Ermittlungsergebnissen anfangen bzw. sind diese vor Gericht verwertbar?
Die Detektive der Detektei Detegere sind Experten in der gerichtsverwertbaren Dokumentation von Ermittlungen und Beobachtungen. Somit können Sie z.B. die entsprechenden Ergebnisse Ihrem Anwalt zur weiteren Verwertung übergeben, oder direkt beim zuständigen Gericht als Beweismittel vorlegen. Natürlich erhalten Sie in vielen Fällen Fotos und Videos, die Sie ebenfalls als Beweismittel verwenden können, z.B. um eine schuldige Partei damit zu konfrontieren oder einen Vergleich auszuhandeln.
Kann ich die angefallenen Detektivkosten zurückerstatten lassen?
Prinzipiell, ja. Es besteht die Möglichkeit, in einigen Fällen des Zivilrechts die Kosten der Beweisführung der unterlegenen Partei zu “überbürden”. Das heißt, der Verlierer des Rechtsstreits zahlt – ganz oder teilweise. Derartige Urteile lassen erkennen, dass die Einschaltung des Detektivs verhältnismäßig und notwendig gewesen sein muss. Das heißt, die Beweismittel waren auf anderem Wege nicht zu beschaffen. Diesen Umstand im Rahmen des Verfahrens herauszuarbeiten obliegt Ihrem Anwalt.
Genießt ein Detektiv besonderen Status vor dem Gesetz?
Ein Privatdetektiv verfügt über die sogenannten “Jedermannsrechte”, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Strafprozessordnung (StPO) und einigen weiteren Gesetzestexten verankert sind. In diesem Sinne ist ein Detektiv Normalbürger wie jeder andere auch. Die Detektive der Detektei Detegere kennen diese Bestimmungen exakt, die durch sie gesetzten Grenzen und die juristisch üblichen Auslegungen derselben als Teil ihres Fachwissens. Deshalb wissen wir im Unterschied zum Normalbürger ganz genau, was wir dürfen und wie weit wir gehen können, um die für Sie optimalen Ergebnisse erreichen zu können.
Was, wenn ich auf Ihrer Seite keine Lösung für mein Anliegen finde?
Kein Problem. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine unverbindliche E-Mail.