Kindesrückführung/Kindesentführung
Die Detektive der Detektei Detegere Ermittlern bei Kindesentführung
Unter der Entziehung Minderjähriger versteht man die ungerechtfertigte Wegnahmen einer oder mehrerer nach dem Gesetz nicht volljähriger Personen von einem oder beiden Elternteilen einem Vormund oder Pfleger.
In Deutschland wird ein solcher Vorgang als Straftat oder bei Gefährdung des Opfers als Verbrechen nach §235 StGb geahndet.
Eine solche Entziehung von Minderjährigen kann u. a. erlogen durch:
- Gewalt, durch List oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (auch wenn der Täter Angehöriger des Opfers ist)
- Internationale Kindesentführung (bei Kindern unter 14 Jahren) wenn diese ins Auslad verbracht werden oder dort zurückgehalten werden
- Bei nicht Angehörigen Tätern bei Entziehung eines Kindes unter 14 Jahren durch irgend eine Handlung (auch bei Verbleib des Kindes im Inland)
Im deutschen Recht kann hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren ausgesprochen werden (je nach schwere der Tat), in mittelschweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Liegt kein mit erhöhter Strafe bedrohter Fall vor, ist die Entziehung Minderjähriger ein Antragsdelikt., außer im Falle besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung, wird die Tat somit nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten verfolgt.
Sollte dieser Vorgang z. B. aus familiären Gründen nicht an die Öffentlichkeit geraten, sind die Detektive der Detektei Detegere Ihr Ansprechpartner wenn Sie eine Kindesentziehung oder Kindesentführung befürchten oder diese schon vollzogen wurde.
Wir arbeiten weltweit ausschließlich mit Spezialisten zusammen. Bei Kindesrückholungen aus dem Ausland sind die Detektive der Detektei Detegere aufgrund eines hervorragenden Netzwerks (WAD) mit ortsansässigen Ermittlern in Kontakt, welche die Sprache und die Gegebenheiten des jeweiligen Landes perfekt kennen und beherrschen. Somit können auch wichtige kulturelle Unterschiede bei der Planung einer Rückholung des Kindes aus dem Ausland berücksichtig werden. Speziell geschulte Sozialarbeiter unterstützen die Betreuung des Kindes bei der Rückreise.
Die Detektive der Detektei Detegere stehen Ihnen bei Fragen zur Kindesrückholung bzw. im Falle einer Kindesentziehung/Kindesentführung mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir einen für alle beteiligten sinnvollen und effektiven Lösungsvorschlag und bereiten die Rückführung des Kindes professionell diskret und schnell vor.
Wann liegt eine Kindesentführung vor?
Eine Kindesmitnahme ist eine Sorgerechtsverletzung. Sie liegt vor, wenn ein Elternteil, der nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist, das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland bringt.
Gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile müssen gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden, d.h. dass auch ein Elternteil der zwar im Besitz der elterlichen Sorge ist, aber eben gemeinsam mit dem anderen Elternteil nicht das Recht hat, mit dem Kind seinen Aufenthaltsort ins Ausland zu verlegen, selbst wenn das Kind normalerweise bei ihm/ihr lebt. Es handelt sich im Übrigen auch um eine Kindesentführung, wenn ein Kind nach einem vereinbarten Besuch im Ausland nicht zurückgeschickt wird.
Wann kann es dazu kommen?
Ängste vor einer Kindesentführung oder die Drohung damit sind in fast allen binationalen Familien in Krisen und schwerwiegenden Konfliktsituationen anzutreffen. Die Spannbreite liegt zwischen panischer Angst und deutlicher Drohung bis hin zu ganz unterschwelligen, wagen Befürchtungen oder entsprechenden Andeutungen.
Erfahrungen zeigen, dass Ängste vor einer Kindesentführungen oder die Drohung damit vor allem in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten, zumeist im Vorfeld oder in einer akuten Trennungssituation, aber auch noch nach bereits lange zurückliegender Trennung. Hintergrund sind in der Regel eskalierte Konflikte und der Versuch über das Kind Druck auf den Partner auszuüben, um bestimmte Ziele zu erreichen, z.B. die Trennung zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Auf Seiten eines ausländischen Elternteils kann aber auch das Gefühl, ausgegrenzt zu werden und in Deutschland nicht zu seinem Recht zu kommen, Anlass sein, an eine Kindesmitnahme zu denken.
Auch deutsche Elternteile, die aus dem Ausland ein Kind mitnehmen, haben in der Regel im Vorfeld die Befürchtung gehabt im jeweiligen Land als Ausländer schlechtere Chancen zu haben, der Übermacht, den besseren Beziehungen des inländischen Elternteils nicht gewachsen zu sein.
Beispielfall Kindesentführung
Wie wertvoll es ist, dass die Detektei Detegere auch international perfekt aufgestellt ist, beweist der jüngste Fall von einer Kindsrückführung aus dem Ausland. Die Auftraggeberin, eine Türkin, die schon seit mehr als 10 Jahren mit ihrer sechsjährigen Tochter lebt, schilderte uns, dass ihr Ex – Mann, von dem sie seit gut zwei Jahren geschieden ist, mit der Tochter Deutschland verlassen habe und mit dem Kind in die Türkei ausgereist sei. An eine freiwillige Rückkehr sei nicht zu denken. Bezüglich des Sorgerechts legte sie die entsprechenden Unterlagen vor, die klar bewiesen, dass ihr dieses gerichtlich zugestanden worden ist.
Nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen stellten wir ein Team von vier auf diesem Gebiet erfahrenen Experten zusammen. Gleichzeitig setzten wir uns mit unseren Partnern in der Türkei in Verbindung und schilderten den Sachverhalt. Nachdem also die ersten Vorbereitungen getroffen waren, setzten wir uns in den Flieger, um gemeinsam mit unseren Kollegen vor Ort Recherchen in Istanbul vorzunehmen.
Nach unserer Ankunft erfolgte ein Austausch innerhalb der deutsch-türkischen Kooperation, so dass alle Beteiligten Detektive optimal über den aktuellen Sachstand informiert waren. Schnell stellten wir fest, dass die Teams perfekt harmonierten und sie sich ideal ergänzten. Insbesondere die Ortskenntnisse unserer türkischen Freunde waren natürlich hier von überaus großem Vorteil. Nachdem wir gemeinsam zwei Tage die ermittelte Anschrift observiert hatten, zeigte sich unsere Zielperson zusammen mit seiner Person. Offenbar fühlte er sich vollkommen sicher. Unsere Experten aus Deutschland folgten den beiden, während die türkischen Detektive Kontakt zu den Angehörigen aufnahmen, um diesen den Sachverhalt und die Rechtslage zu vermitteln.
Nach zwei Stunden kehrte unsere Zielperson an sein Domizil zurück, unauffällig von uns begleitet. Im Haus erwarteten ihn dann die türkischen Kollegen, während wir unmittelbar darauf ebenfalls dazukamen. Wie zu erwarten zeigte sich der Mann zunächst äußerst uneinsichtig und wollte keinesfalls, dass das Kind zu seiner Mutter zurückkehrte. Nach einer hartnäckigen Überzeugungsarbeit sowie dem guten Zureden der anwesenden Angehörigen gab er schließlich auf.
Als wir nach unserer Ankunft unserer Kundin ihr Kind unbeschadet übergeben konnten, war die Freude natürlich riesengroß. Auch wir waren froh, dass der Fall schnell erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenfrei und diskret vorab auch telefonisch.