Bedrohung, was tun?
Die Detektive der Detektei Detegere helfen Ihnen uns sichern Beweise, wenn Sie bedroht werden.
Die Detektive der Detektei Detegere helfen Ihnen, sollten Sie bedroht oder gemoppt werden. Wie man sich bei einer Bedrohung verhalten sollten wollen wir Ihnen hier kurz erläutern. Im Gegensatz zu einer Erpressung hat der Täter bei einer Bedrohung meist nichts in der Hand und das gesprochene Recht ist auf Ihrer Seite.
Zunächst sollten Sie ein Protokoll über die Vorfälle anfertigen. Eine solche Sammlung von Aufzeichnungen kann im Falle einer Strafverfolgung der Staatsanwaltschaft oder für zivilrechtliche Belange einem Anwalt helfen den Sachverhalt zu erfassen.
Inhalt eines solchen Protokolls:
- Wer bedroht Sie und welche Gründe vermuten Sie dahinter? In welcher Beziehung stehen Sie zu dem Täter?
- Mit welchem Übel wurde Ihnen gedroht (geht es um Leib und Leben oder um Sachbeschädigung – etwa das Auto zu zerkratzen, etc.)?
- Haben Sie Belege für die Bedrohung? Gibt es Zeugen oder Schriftliches?
Selbstverständlich sollten alle Dokumente, die beweisen, dass Ihnen gedroht wurde, aufbewahrt werden. Falls der Absender des anonymen Briefs oder der Email unbekannt ist, sollten man das Dokument von eigenen Verunreinigungen schützen. Es sollte nach Möglichkeit nur noch mit Handschuhen angefasst werden.
Was können Sie als betroffener tun? (Dieser Artikel ersetzt keinen anwaltlichen Rat!)
- Je nach Schwere der Bedrohung sollten Sie sofort die Polizei kontaktieren (Rufnummer Notruf in Deutschland 110, europaweit 112).
- Bei akuter Gefahr schützen Sie sich! Suchen Sie Freunde auch, fahren oder gehen Sie zur Polizei oder fordern Personenschutz zumindest bis die Polizei erste Schritte unternehmen kann.
- Dokumentieren und sammeln Sie alle Unterlagen, Indizien und Beweise bezogen auf den Sachverhalt. Schreiben Sie sich alles auf, das Sie nicht beweisen können, was Ihnen im Zusammenhang mit der Bedrohung jedoch auffällt oder merkwürdig erscheint. Dokumentieren Sie alles Minutengenau!
Das Recht ist auf Ihrer Seite – Bedrohung im StGB
Im StGB (§ 241 ) ist eine strafbare Bedrohung definiert als Bedrohung einer Person mit einem gegen ihn oder Angehörige gerichteten Verbrechen – also etwa Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung – oder mit der Vortäuschung des Wissens, dass gegen eine Person ein solches Verbrechen geplant ist. Bestraft wird eine solche Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.
Die Detektive der Detektei Detegere helfen Ihnen unverzüglich weiter. Wir dokumentieren und sichern Beweise, observieren ggf. den Verdächtigen und dokumentieren dessen Schritte gegen Sie. Rufen Sie uns jeder Zeit an. Die Detektive der Detektei Detegere sind immer für Sie da!