Mitarbeiterüberwachung bei Krankschreibungsbetrug, “Blaumacher” ermitteln
Rechtlich gesehen gelten Arbeitnehmer als arbeitsunfähig, sobald sie von ihrem Arzt eine Krankschreibung erhalten. Das Gegenteil muss man immer erst beweisen. In der Regel liegt es im Ermessen des Arztes, was dem Patient zur Wiederherstellung und Förderung der Genesung erlaubt ist. In gewissen Fällen ist sogar eine Reise erlaubt.
Wer sich jedoch während der Krankschreibung genesungswidrig verhält riskiert eine Abmahnung oder sogar Kündigung. Der Arbeitgeber muss seine Zweifel jedoch einwandfrei belegen können, dass der Mitarbeiter beispielsweise einer körperlichen Arbeit nachging oder vielleicht sogar im Konkurrenzunternehmen gearbeitet hat.
Es sollte gegebenenfalls vorher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arzt abgeklärt werden welche Aktivitäten erlaubt sind, so sind sportliche Aktivitäten manchmal sogar gesundheitsfördernd. Viele Arbeitgeber erteilen daher immer öfter professionellen Detekteien einen Überwachungsauftrag.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen kann der Arbeitgeber dann auf die gesicherten Beweise der Detektive zurückgreifen.
Wir stellen hier einen Ausschnitt aus einer realen Observation eines krankgeschriebenen Mitarbeiters zur Verfügung:
Im Bundesland Nordrhein Westfalen in Düsseldorf war ein Angestellter eines Handwerksbetriebes schon des Öfteren krankgeschrieben, der Arbeitgeber hatte den Verdacht dass er einer anderweitigen Arbeitstätigkeit am Rohbau seines Einfamilienhauses auf dem Land in der Nähe von Münster ausüben könnte.
Unser Detektivteam bezog Beobachtungsposition im Fahrzeug an besagter Baustelle in der Universitätsstadt Münster. Am Vormittag war zunächst alles ruhig, es waren keine Personen an der Baustelle zu sehen, dies setzte sich fort bis in die Abendstunden als plötzlich der PKW der zu beobachtenden Person auftauchte. Er ludt Materialen für die Baustelle aus dem Kofferraum und fuhr dann gleich wieder weg.
Am nächsten morgen um 07.00 h kam wiederum dieses Fahrzeug und ein weiteres mit insgesamt 3 Personen in Montagekleidung. Alle Personen waren ganztägig nur im Innenbereich des Hauses am arbeiten.
Am Folgetag konnten jedoch die für unseren Auftraggeber relevanten Fotos des krankge-schriebenen Mitarbeiters bei seiner Arbeit am Haus gefertigt werden und aufgrund der Beweislage somit entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Weitere ähnlich gelagerte Fälle wurden in der Vergangenheit bereits auch in Bayern, Baden Württemberg, Rheinland Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Schleswig Holstein bearbeitet. In den meisten, aber nicht in allen Fällen stellte sich ein Fehlverhalten der Personen heraus.
Das sind die Gründe für „Blaumachen“
Hier spielen verschiedene Dinge eine Rolle. Zum einen die Führungskultur im Unternehmen. Wer durch Vertrauen und Anerkennung motiviert ist, feiert meist nicht krank wenn er nicht muss. Nur frustrierte Mitarbeiter/innen verlieren die Freude an der Arbeit. Zum anderen die Interessen des Arbeitnehmers.
Aus Sicht der Unternehmen spielt natürlich die finanzielle Belastung durch „Krankmacher“ eine große Rolle. Deswegen setzen Unternehmen vermehrt auf die Kontrolle durch Detektive. Oft ist es auch der vorherrschende Leistungsdruck, der Arbeitnehmer dazu veranlasst, mal eine „Pause“ einzulegen.
Schlechte Bezahlung, keine Gehaltserhöhung, keine Anerkennung, immer mehr Arbeit für weniger Geld, werden oft als Gründe für das „Blaumachen“ angeführt. Aber nicht nur die Firmen selbst, lassen Mitarbeiter überwachen, auch Versicherungen führen Kontrollen durch, mit eigenen oder externen Versicherungsdetektiven.