🔍 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen und vor allem spezialisierte Dienstleister wie Detekteien vor große Herausforderungen: Wie können wir Ermittlungen im Einklang mit den strengen Datenschutzrichtlinien durchführen? Hier kommt das „berechtigte Interesse“ ins Spiel – ein essenzieller Grundsatz, der es erlaubt, personenbezogene Daten für spezielle Zwecke zu verarbeiten, wenn ein legitimer Abgleich der Interessen vorliegt.
Das „berechtigte Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erlaubt Detekteien, Verdachtsfälle im Sinne ihrer Auftraggeber rechtssicher und effektiv zu untersuchen – ohne dabei die Datenschutzrichtlinien der Verordnung zu verletzen. Hierbei steht jedoch immer die Abwägung der Interessen im Mittelpunkt: Der Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person darf nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
Beispiele aus der Praxis:
☑️ Ein Unternehmen vermutet Arbeitszeitbetrug, da ein Mitarbeiter auffällig häufig zu Zeiten der Schicht krankgemeldet ist und gleichzeitig private Tätigkeiten ausübt (z.B. Nebenbeschäftigungen oder Tätigkeiten während der Krankschreibung). In diesem Fall hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, diesen Verdacht zu überprüfen, da Arbeitszeitbetrug nicht nur das Vertrauen zerstört, sondern auch finanzielle Schäden verursachen kann.
☑️ Ein weiteres Beispiel ist der Verdacht auf Diebstahl innerhalb eines Betriebes. Stellen Mitarbeiter fest, dass regelmäßig wertvolle Firmengegenstände verschwinden, ist es gerechtfertigt, eine professionelle Ermittlung durchzuführen, um den Täter zu identifizieren und weitere Schäden abzuwenden.
🛡️ „Berechtigtes Interesse“ als rechtliche Grundlage
Die DSGVO stellt ein hohes Schutzlevel für personenbezogene Daten sicher, doch ohne das Prinzip des berechtigten Interesses wären viele Ermittlungen unmöglich. Detekteien und Unternehmen können dieses Prinzip anwenden, wenn:
– Ein zentrales, rechtlich relevantes Anliegen vorliegt (z. B. Schutz von Vermögen, Aufdeckung schwerwiegender Verstöße).
– Die Rechte der betroffenen Person angemessen geschützt werden und die Maßnahmen nicht unverhältnismäßig sind.
– Alle Schritte dokumentiert werden und eine transparente Grundlage für die Ermittlungen geschaffen wird.
📂 Dokumentation und Transparenz
Besonders wichtig bei der Anwendung des „berechtigten Interesses“ ist die genaue Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen. Im Falle einer Überprüfung durch Behörden oder bei rechtlichem Streit ermöglicht dies, nachzuweisen, dass die Ermittlungen sowohl gerechtfertigt als auch DSGVO-konform waren.
🗨️ Wie sehen Sie das?
Sollte man immer im Sinne des „berechtigten Interesses“ handeln können? Ich freue mich auf den Austausch in den Kommentaren!
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