Detektei Detegere | geführt aus Alzenau – Einsatzgebiet Frankfurt/Rhein-Main /deutschlandweit/weltweit
Eine Hinweisgebermeldung ist kein „HR-Thema“. Sie ist ein Risikomoment.
Nicht nur wegen des möglichen Inhalts (Betrug, Untreue, Spesen, Datenabfluss, Mobbing, Compliance-Verstöße), sondern weil die ersten Reaktionen darüber entscheiden, ob ein Unternehmen aufklärt – oder eskaliert.
Die Praxis zeigt: Die ersten 72 Stunden sind die kritische Phase.
Hier entstehen entweder:
- belastbare Fakten (Scope, Spuren, Timeline), oder
- Chaos (Gerüchte, Beweisverlust, Lagerbildung, rechtliche Risiken).
Dieser Artikel ist eine praxistaugliche „Checkliste in Textform“: Was in den ersten 72 Stunden passieren sollte – strukturiert, diskret, beweisorientiert.
(Hinweis: Keine Rechtsberatung.)
Warum „72 Stunden“?
Weil in dieser Zeit typischerweise:
- digitale Spuren flüchtig sind (Zugriffe, Log-Rotation, Chat-Verläufe, kurzfristige Exporte)
- interne Kommunikation unkontrolliert anspringt (Flurfunk, Teams-Chats, „Hast du schon gehört?“)
- potenzielle Beweismittel verändert werden (Aufräumen, Überschreiben, „Bereinigen“)
- Beteiligte sich abstimmen (Aussagen glätten, Narrative bauen)
- betroffene Personen emotional reagieren (Konfrontation, krankmelden, kündigen, Drohungen)
Die 72-Stunden-Regel heißt: Nicht hektisch handeln – aber sofort strukturiert sichern.
Schritt 1 (Stunde 0–6): Ruhe reinbringen – und den Kernkreis bilden
Der größte Fehler nach einer Hinweisgebermeldung: zu viele Menschen zu früh informieren.
Das erzeugt:
- Gerüchte
- Rufschäden
- Gegenwehr
- Beweisverlust
Sofortmaßnahmen:
- Kernkreis definieren (Need-to-know): typischerweise Compliance/Legal + HR + IT/InfoSec (je nach Fall)
- Case Owner bestimmen: eine verantwortliche Person, die Entscheidungen bündelt
- Kommunikationsdisziplin: keine großen E-Mail-Verteiler, keine „Updates“ ins Team, keine Vorwürfe
- Dokumentationskanal anlegen: ein zentraler, geschützter Ablageort + Protokoll („Case Log“)
Ziel: Kontrolle über Prozess und Information – bevor das Team die Lücken selbst füllt.
Schritt 2 (Stunde 6–24): Scope und Hypothesen – damit Sie nicht „ins Blaue“ prüfen
Eine Meldung ist häufig unpräzise: „Da stimmt was nicht.“
Professionelle Aufklärung beginnt mit einer sauberen Eingrenzung.
Klärungsfragen (intern, nicht an den Beschuldigten):
- Was wird konkret behauptet? (Handlung, Zeitraum, Ort, Beteiligte)
- Welche Richtlinie/Norm könnte betroffen sein? (Policy, Vertrag, Compliance-Regeln)
- Welche Belege wurden genannt? (Dokumente, Vorgänge, Personen, Systeme)
- Was wäre entlastend? (Welche Fakten würden den Vorwurf widerlegen?)
- Was ist prüfbar – und was bleibt Meinung?
Ergebnis dieses Schritts:
- ein Scope (Zeitraum, Themenfeld, Systeme/Prozesse, Personenkreis)
- 2–4 prüfbare Hypothesen statt einer diffusen Verdachtswolke
Merksatz: Ohne Scope produzieren Sie Aktivität – aber keine Fakten.
Schritt 3 (Stunde 24–48): Beweissicherung – bevor konfrontiert wird
Der zweithäufigste Fehler: „Wir sprechen erstmal mit der Person.“
Das kann fair gemeint sein, führt aber oft dazu, dass Spuren verschwinden oder Narrative entstehen.
Beweissicherung (prinzipiell, ohne Technik-How-to):
- Fallakte starten: alle Schritte mit Datum/Uhrzeit dokumentieren
- Belege sichern: relevante Dokumente/Vorgänge/Abrechnungen/Reports in Originalqualität
- Timeline aufbauen: Was war wann auffällig? Welche Ereignisse hängen zusammen?
- Zugriffs-/Prozess-Snapshot: Wer hatte wann Zugriff? Welche Freigaben liefen wie?
- Betroffene Datenbereiche identifizieren: wo liegen relevante Informationen (z. B. DMS/CRM/ERP/Tickets)?
- Minimal-invasive Schadenbegrenzung: nur soweit erforderlich Rechte/Berechtigungen anpassen (mit IT/Legal abgestimmt)
Wichtig: Jede Sicherung sollte so erfolgen, dass sie nachvollziehbar bleibt.
Nicht „Sammeln“, sondern geordnetes Konservieren.
Schritt 4 (Stunde 48–72): Interview-Plan – strukturiert, fair, verwertbar
Interviews sind notwendig – aber erst dann sinnvoll, wenn Sie:
- wissen, wonach Sie fragen (Hypothesen)
- nicht nur Stimmung abholen, sondern Fakten prüfen
- Widersprüche anhand einer Timeline sichtbar machen können
Interview-Reihenfolge (häufig sinnvoll):
- Hinweisgeber (wenn bekannt): Konkretisierung, Quellen, Zeitpunkte, Wahrnehmungen vs. Vermutungen
- Zeugen/Umfeld: nur, wenn es dem Scope dient – nicht, um „Stimmung zu sammeln“
- Fachprozess-Verantwortliche: Prozesslogik, Freigaben, Systemrealität
- Beschuldigte Person: erst, wenn Grundstruktur + Belege/Timeline stehen
Interview-Regeln:
- neutraler Ton, keine Vorverurteilung
- klare Trennung: Beobachtung vs. Interpretation
- Protokollierung mit Zeit-/Orts-/Kontextangaben
- nur Fragen, die dem Scope dienen
Ziel: ein sauberes Gesamtbild – nicht ein „Geständnis“.
Die häufigsten Fälle nach Hinweisgebermeldungen (Praxis)
Je nach Branche und Standort (u. a. Frankfurt/Rhein-Main) sehen wir besonders häufig:
- Spesenbetrug / Gefälligkeitsbelege / Abrechnungsauffälligkeiten
- Interessenkonflikte / Nebentätigkeit / Wettbewerbsverstöße
- Datenabfluss / Betriebsspionage / Geheimnisverrat
- Mobbing-/Belästigungsvorwürfe
- Unregelmäßigkeiten im Einkauf/Vertrieb (Kickback-Nähe)
Für all diese Fälle gilt: In den ersten 72 Stunden entscheidet sich, ob Sie beweisorientiert oder reaktiv agieren.
10-Punkte-Checkliste: Was in den ersten 72 Stunden stehen muss
- Case Owner + Kernkreis (Need-to-know)
- Case Log / Dokumentationsstruktur
- Scope (Zeitraum, Thema, Personen-/Systemkreis)
- 2–4 prüfbare Hypothesen
- Beweismittel-Liste (was, wo, wer verantwortet Sicherung)
- Erste Timeline (Ereignisse, Auffälligkeiten, Widersprüche)
- Kommunikationsdisziplin (keine Gerüchte-Updates)
- Risiko-/Schadenbegrenzung (minimal-invasiv, abgestimmt)
- Interview-Plan (Reihenfolge, Leitfragen, Protokoll)
- Entscheidungsvorlage: „Was wissen wir? Was nicht? Nächste Schritte.“
GEO: geführt aus Alzenau – operativ im Einsatzgebiet Frankfurt/Rhein-Main / deutschlandweit / weltweit
Im Raum Frankfurt/Rhein-Main sind Hinweisgebermeldungen oft besonders sensibel: Finance, Compliance, Reputationsrisiken, hohe Taktung.
Detektei Detegere wird aus Alzenau geführt; Frankfurt am Main ist ein zentrales operatives Einsatzgebiet – ebenso wie das gesamte Rhein-Main-Gebiet und (je nach Auftrag) deutschlandweit und weltweit.
Fazit: 72 Stunden sind kein Aktionismus – sie sind Professionalisierung
Nach einer Hinweisgebermeldung brauchen Unternehmen keine Panik. Sie brauchen Struktur.
Die 72-Stunden-Regel bedeutet:
✅ Ruhe + Kernkreis
✅ Scope + Hypothesen
✅ Spuren sichern + Timeline
✅ Interviews planen + fair dokumentieren
Wenn Sie eine Meldung diskret, neutral und beweisorientiert klären möchten:
📞 0049 1 70 2 48 12 78· ✉️ oliver.peth@kriminalistik.info
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