Die Berufsordnung der Detektive ist im Grunde eine Regelung, die den Stand des Detektivs im Allgemeinen beschreibt sowie die allgemeinen Richtlinien bezüglich der Ausübung des Detektiv Berufes beinhaltet. Ein wesentlicher Bestandteil ist es, dass jeder Detektiv verpflichtend nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu handeln hat und die heute gültigen Gesetze der freien Marktwirtschaft beachtet.
Auch wenn dem Detektiv keine hoheitlichen Aufgaben übertragen werden, so nimmt er doch eine gesonderte und hohe Vertrauensstellung im Rechts – und Wirtschaftsleben bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein. Ziel der Berufsordnung ist es daher, ein einheitliche und seriöse Vorgehensweise zu gewähren, die den ethischen und moralischen Grundsätzen ebenso folgt, wie den gesetzlichen. Desweiteren ist als Essence daraus abzuleiten, dass das:
- Verhältnis Detektiv zu seinen Tätigkeiten (Innenverhältnis)
- Verhältnis Detektiv zu Auftraggebern und Öffentlichkeit (Außenverhältnis) im Rahmen der Aufrechterhaltung und Herstellung der öffentlichen Ordnung gewahrt bleibt.
Die Berufsordnung ist verpflichtend für alle Mitglieder der verschiedenen Detektiv Berufsverbände wie:
- Berufsverband Deutscher Detektive e.V. (BDD)
- Berufsverband Internationaler Detektive (BID)
- Deutscher Detektive Verband e.V. (DDV)
- Verband Privater Ermittlungs- und Sicherheitsdienste e.V. (VPE)
Alle vorgenannten Verbände und deren Mitglieder haben diese Berufsordnung aufgestellt und letztlich auch anerkannt.
Zusätzliche Aufnahmekriterien:
Ergänzend zu den zuvor bereits erwähnten Erfüllungskriterien verpflichtet die Berufsordnung jeden Detektiv zu einer korrekten, zuverlässigen und umfassenden Erledigung seiner Aufgaben, um den Auftraggebern das Höchstmaß an Leistungserbringung zu gewähren. Die Berufsverbände sind daher gehalten, die Einhaltung und Beachtung der Berufsordnung zu prüfen und überwachen und in ihren Satzungen festzulegen.