In Deutschland besteht für Detektive keine gesetzlich geregelte Berufsordnung, keine gesonderter Schutz bezüglich der Berufsbezeichnung sowie keine festgelegte Erlaubnispflicht, um diese komplexe Tätigkeit auszuüben. Um das Detektivgewerbe ausführen zu können, ist eine Gewerbeanmeldung seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben. (gemäß § 14 der Gewerbeordnung). Es handelt sich hierbei um ein so genanntes “überwachungsbedürftiges” Gewerbe, bei dem das zuständige Amt eine entsprechende Zuverlässigkeitsüberprüfung des Personenkreises vorzunehmen hat. Dieses erfolgt durch Vorlage
- eines persönlichen Führungszeugnisses (nach dem Bundeszentralregister)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
seitens des künftigen Detektivs. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, holt die Behörde kostenpflichtig diese Unterlagen ein. Sofern sämtliche Dokumente geprüft wurden und ordnungsgemäß waren, ist jeder in Deutschland berechtigt, die Bezeichnung Detektiv zu führen und die damit verbundenen Aufgaben auszuführen.
Eine besondere Ausbildung sowie die entsprechende Geeignetheit müssen nicht nachgewiesen werden. Ein Detektiv steht bei der Vornahme seiner Tätigkeit stets im Fokus der Öffentlichkeit und genießt eine Vertrauensstellung. Daher hat er sich entsprechend gesetzeskonform zu verhalten und zu verdeutlichen, dass das Berufsbild besondere Anforderungen stellt, die nicht durch jedermann erlernt und verrichtet werden können.
Aufgaben des Detektivs
Das Aufgabenfeld des Detektivs ist umfangreich und vielfältig. Je nach Qualifikation, Zertifizierung, Schulung und Weiterbildung werden zahlreiche Kernkompetenzen auf verschiedenen Gebieten erlangt wie beispielhaft:
- Observation (von Personen, Fahrzeugen Objekten)
- Personenfahndung – Suche
- Ermitteln und Aufklären unterschiedlicher Straftaten (Vorrangig Diebstahl, Betrug, Wirtschaftskriminalität)
- Recherchen in Ehe- und Partnerangelegenheiten
- administrative Aufgaben (Dokumentationen, Auswertungen, etc.)
- Beratungen, persönliche Gespräche mit den Auftraggebern
Ziel der Tätigkeit ist es, im Rahmen der Tätigkeit gerichtsverwertbare Beweise zu erlangen und somit bestmögliche Lösungen für die Kunden herbeizuführen. Darüber hinaus sollte ein herausragendes technisches Verständnis vorliegen, um den Einsatz innovativer Technologie erfolgreich zu bestreiten. (Videobeweise, Abwehren von Lauschangriffen, Aufspüren von Abhörmitteln).
Wer kann einen Detektiv beauftragen?
Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können Detektive mit der Wahrnehmung ihrer Interessen sowie den unterschiedlichen Aufgaben betreuen, da kompetente und professionelle Ermittler jeden Bereich ihrer Tätigkeit mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion angehen werden.