Von Einschleusung ist im Fachjargon der Detekteien immer dann die Rede, wenn Detektive in eine bereits bestehende Unternehmensstruktur verdeckt zur Ermittlungszwecken eingesetzt werden. Die Gründe, die Betriebe für diesen Einsatz vortragen, sind vielfältig wie zum Beispiel:
- Diebstähle
- Unerlaubte Weitergabe von Informationen (auch Dokumente) an Dritte
- Stalking, Mobbing
- Straftaten nach dem Sexualstrafrecht
- Betriebsspionage
Ohne professionelle Unterstützung sind Unternehmen zumeist nicht in der Lage, Tatverdächtige zu ermitteln oder den aus dem Fehlverhalten der Mitarbeiter resultierenden Schaden abzuwenden. Die Arbeit der Detektive ist darauf ausgerichtet, gerichtsverwertbare Beweise zu erlangen, um somit den Rechtsanspruch des Auftraggebers bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung zu sichern.
Die technischen Möglichkeiten nutzen
Neben den subjektiven Eindrücken, die die privaten Ermittler bei ihrer Arbeit gewinnen, kommt auch modernste Technik zum Einsatz. Bei diesen technischen Hilfsmitteln handelt es sich beispielhaft um verdeckt montierte Videogeräte, Diebesfallen oder auch Abhörvorrichtungen (so genannte „Wanzen“).
Diese Maßnahmen sind rechtlich zulässig, sofern der begründete Verdacht von Straftaten besteht. Die Kombination subjektiver Beobachtungen (eigene visuelle Feststellungen der Detektive) mit der Verwendung der rechtlich zugelassenen Technik verschafft den Kunden Gewissheit über die Vorgänge in ihren Unternehmen und die erforderliche Rechtssicherheit.
Ein weiterer Vorteil der Einschleusung besteht darin, dass die verdeckt agierenden Detektive von Beginn an den genannten kriminellen Brennpunkten tätig werden. Dadurch werden schnellstmögliche Lösungen, ohne besonderen Zeitverlust, im Sinne der Kunden herbeigeführt.
Beratung und Information
In ersten Beratungen werden den Auftraggeber die geplanten Vorgehensweisen vorgestellt, die je nach Sachverhalt individuell anzupassen sind. Gemeinsam mit den Kunden wird ein entsprechendes Konzept erstellt. Im weiteren Verlauf der Tätigkeit erhalten die Unternehmen notwendige Informationen über den aktuellen Sachstand, so dass diese bis hin zum Abschluss der Maßnahmen den Ermittlungsstand nachvollziehen können.