Geldwäsche-Vorwurf nach § 261 StGB: Was Betroffene wissen müssen
und wie wir Sie mit Fakten unterstützen (oft bei Love-Scam) Ein Brief von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Betreff: „Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB)“. Viele Betroffene sind in diesem Moment nicht Täter – sondern Opfer, die in ein Betrugsmodell geraten sind. Gerade bei Love-Scamming/Romance-Scam kommt es häufig vor, dass Täter Menschen emotional binden und dann…
