So sichern Sie digitale Beweise rechtssicher
Digitale Spuren entscheiden heute über Prozesse, Schadensersatz, Kündigungen, Betrugsvorwürfe oder den Nachweis von Datenabfluss. Doch ein Screenshot, ein exportiertes Logfile oder ein „IT-Bericht“ aus dem Unternehmen reicht in der Praxis selten aus.
Wenn es gerichtsfest sein soll, braucht es ein IT-forensisches Gutachten, das methodisch sauber, lückenlos dokumentiert und rechtssicher erstellt wurde – inklusive Chain-of-Custody, Integritätsnachweisen und nachvollziehbarer Analysewege.
Als Detektei mit kriminalistischem Hintergrund bieten wir IT-forensische Gutachten gerichtsverwertbar an – umfassend, strukturiert und in Zusammenarbeit mit einem externen IT-Forensik-Experten, der auf professionelle digitale Beweissicherung spezialisiert ist.
Was ist ein IT-forensisches Gutachten?
Ein IT-forensisches Gutachten ist eine fachlich begründete, nachvollziehbare Analyse digitaler Daten, Systeme oder Datenträger mit dem Ziel, digitale Beweise zu identifizieren, zu sichern, auszuwerten und in einer Form darzustellen, die:
- technisch belastbar ist (reproduzierbar, nachvollziehbar)
- rechtlich verwertbar ist (Dokumentation, Beweiskette, Integrität)
- für Juristen & Gerichte verständlich aufbereitet ist
Kurz: Nicht „irgendwas gefunden“, sondern beweisbar gefunden.
Wann brauchen Sie ein gerichtsverwertbares IT-forensisches Gutachten?
Typische Fälle aus der Praxis:
1) Datenabfluss & Geheimnisverrat (Insider / Wettbewerber)
- E-Mail-Weiterleitungen, Cloud-Uploads, USB-Transfers
- Zugriff auf Kundendaten, Preislisten, Konstruktionspläne
- Nachweis von „Wer hat wann was wohin kopiert?“
2) Arbeitsrecht: Kündigung, Compliance, Pflichtverstöße
- Manipulation von Zeiterfassung / Spesen / ERP-Logs
- Verbotene Nebentätigkeit, unzulässige Datennutzung
- Beweisführung für arbeitsrechtliche Maßnahmen
3) Cybercrime / Betrug / Erpressung
- Ransomware- oder Phishing-Vorfälle (Spurenlage, Eintrittsweg)
- Manipulierte Dateien, Fake-Identitäten, digitale Kommunikation
- Täterhinweise und technische Rekonstruktion
4) Beweissicherung bei Streitfällen (Zivilrecht / Handelsrecht)
- Nachweis von Veränderungen, Löschungen, Manipulationen
- Rekonstruktion von Kommunikationsverläufen
- Verifikation von Dateien und Zeitlinien
Was macht ein Gutachten „gerichtsverwertbar“?
Gerichtsverwertbarkeit entsteht nicht durch „Expertise“, sondern durch Prozessqualität. Entscheidend sind u. a.:
✅ 1) Forensisch saubere Sicherung (bitweise / forensisches Image)
Nicht „kopieren und hoffen“, sondern forensische Datensicherung mit Integritätskontrollen.
✅ 2) Chain-of-Custody (Beweismittelkette)
Lückenlose Dokumentation:
- Wer hatte wann Zugriff?
- Wo wurde das Beweismittel gelagert?
- Welche Schritte wurden durchgeführt?
- Welche Tools/Versionen wurden genutzt?
✅ 3) Integritätsnachweise (Hashwerte)
Hashwerte (z. B. SHA-256) zeigen: Daten wurden nicht verändert.
✅ 4) Reproduzierbarkeit & Nachvollziehbarkeit
Ein Dritter muss in der Lage sein, die Analyse logisch nachzuvollziehen – inklusive Methodik.
✅ 5) Verständliche Aufbereitung für Juristen & Gericht
Technik muss verständlich erklärt werden: klare Befunde, Zeitlinien, Beweisführung, Anlagen.
Unsere Leistung: IT-Forensik & Gutachten – mit externem Spezialisten
Wir bieten IT-forensische Gutachten umfassend an – von der Beweissicherung bis zur gerichtsfesten Dokumentation.
Wichtig: Für die technische Tiefenanalyse arbeiten wir gezielt mit einem externen IT-Forensik-Experten zusammen, der auf professionelle Verfahren, Tools und Standards der digitalen Forensik spezialisiert ist. Dadurch erhalten Sie:
- kriminalistische Struktur + beweisorientierte Vorgehensweise
- technische IT-Forensik-Kompetenz auf Expertenniveau
- gerichtsfeste Dokumentation aus einem Guss
- abgestimmte Zusammenarbeit mit Anwälten/Unternehmen
Ablauf: So läuft eine IT-forensische Untersuchung bei uns typischerweise ab
- Erstgespräch & Zieldefinition
Was soll bewiesen werden? Welche Systeme/Quellen sind relevant? - Beweisplan & Maßnahmenstrategie
Minimierung von Risiken (z. B. Beweisvernichtung), Festlegung der Schritte. - Forensische Sicherung & Dokumentation
Sicherung nach Standards, Chain-of-Custody, Hashing, Protokollierung. - Analyse & Rekonstruktion
Zeitlinien, Artefakte, Logs, Kommunikation, Datenbewegungen. - Gutachtenerstellung (gerichtsfest)
Klarer Aufbau, Befunde, Anlagen, technische Herleitung. - Optional: Unterstützung für Anwälte & Verfahren
Abstimmung auf prozessuale Fragestellungen, Aufbereitung für Schriftsätze.
Häufige Fehler, die Beweise vor Gericht wertlos machen
- „Wir haben den Laptop einfach gestartet und geschaut…“
- Logfiles wurden ohne Sicherung verändert/überschrieben
- Keine Beweismittelkette / keine Hashwerte
- Unklare Dokumentation, fehlende Toolnachweise
- Vermischung von Analyse- und Originaldaten
Wenn Sie Beweise brauchen: Nicht experimentieren. Erst sichern, dann analysieren.
FAQ: IT-forensisches Gutachten (gerichtsfest)
Ist ein IT-forensisches Gutachten auch ohne Strafanzeige möglich?
Ja. Häufig geht es um Zivil- oder Arbeitsrecht, interne Ermittlungen oder Vorbereitung von Klagen.
Wie schnell kann man starten?
In eiligen Fällen (z. B. drohende Löschung) ist ein schneller Start entscheidend. Je früher, desto besser.
Arbeiten Sie mit Anwälten zusammen?
Ja. Gerade für die gerichtliche Verwertung ist die Abstimmung mit Kanzleien sinnvoll.
Was kostet ein IT-forensisches Gutachten?
Das hängt stark vom Umfang ab: Datenquellen, Geräteanzahl, Analyseintensität, Eilbedürftigkeit. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung.
Kann man auch Cloud- und E-Mail-Daten forensisch prüfen?
Ja – je nach Zugriffslage und rechtlichem Rahmen (Unternehmenssysteme, Berechtigungen, DSGVO-konform).
Fazit: Gerichtsfeste IT-Forensik braucht Methode – nicht Bauchgefühl
Wenn digitale Beweise über Erfolg oder Misserfolg eines Verfahrens entscheiden, zählt nur eines: saubere Forensik + saubere Dokumentation.
Wir liefern Ihnen genau das – IT-forensische Gutachten, gerichtsverwertbar, strukturiert, nachvollziehbar und in Zusammenarbeit mit einem externen IT-Forensik-Experten.
👉 Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch und eine erste Einschätzung Ihres Falls.



