In dubio pro reo: Wie wir Kanzleien und ihre Mandanten im Strafrecht diskret und strukturiert unterstützen
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Wer im Strafrecht verteidigt, verteidigt nicht mit Vermutungen, sondern mit Substanz.Der Grundsatz „in dubio pro reo“ bedeutet: Im Zweifel ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden. Dahinter steht die Unschuldsvermutung, wie sie in Art.…



