Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 können ledige Väter nun das Sorgerecht auch unabhängig von der Zustimmung der Mutter erhalten – auch in Altfällen. Ebenso in Scheidungsfällen erhalten Väter mehr Rechte ihren Kindern gegenüber.
Bisher galt: Waren die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht allein der Mutter zu. Der Vater konnte nur sorgeberechtigt werden, wenn er die Mutter heiratete oder die Mutter der gemeinsamen Sorge ausdrücklich zustimmte.
Weigerte sich die Mutter oder war sie zur höchstpersönlichen Zustimmung nicht oder nicht mehr in der Lage, konnte der Vater das Sorgerecht nicht erhalten. Der Vater konnte die Entscheidung der Mutter auch nicht gerichtlich überprüfen lassen.
In Fällen nachgewiesener Kindeswohlgefährdung war dem Familiengericht Ermessen eröffnet, für bestimmte Maßnahmen, was aber nicht gleichzusetzen war mit einer Sorgerechts-übertragung auf den Vater.
Die Änderung war notwendig im Rahmen des Diskriminierungsverbotes der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Das Familiengericht darf nun auch gegen den Willen der Mutter und auf Antrag des Vaters das gemeinsame Sorgerecht einräumen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es kann dem Vater auch das alleinige Sorgerecht übertragen, wenn gewichtige Gründe des Kindeswohls dafür sprechen.
Konflikte zwischen den Eltern der Kinder sind vorprogrammiert. In vielen Fällen landen Streitigkeiten über das Sorgerecht vor Gericht. Häufig wird versucht, das, oder die Kinder an einen Elternteil zu binden. Es wird gelogen, die Kinder werden manipuliert, böse Briefe oder Mails geschrieben, Dinge unterstellt die nicht wahr sind.
Dann stellen sich Fragen wie:
- Darf ich mein Kind nach der Trennung weiterhin sehen?
- Meine Ex-Frau verweigert mir die Kinder. Was kann ich tun?
- Wann bleibt für Väter nur noch das Gericht als letzte Möglichkeit?
- Und wenn ich fürchte, gar nicht der Vater zu sein?
In vielen Fällen bleibt vorerst nur der Weg zu einem Rechtsanwalt. Aber wenn Sie Angst oder den begründeten Verdacht haben, dass Ihr Ex-Partner oder dessen neuer Lebensgefährte einen negativen Einfluss auf das gemeinsame Kind hat oder der Ex-Partner nicht in der Lage ist, das ihm zugesprochene Sorgerecht ordnungsgemäß auszuüben? Dann kann der Weg zu unserer Detektei helfen.
Für uns besteht die Möglichkeit, im Umfeld Ihres Ex-Partners zu ermitteln, um die derzeitige Lebenssituation Ihres Kindes zu klären. Mit den Ergebnissen unserer Observation haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.
In Fällen von angeblicher Insolvenz, Unterhaltsverweigerung oder sonstigen Ermittlung zu den Lebensumständen sind wir ebenso Ihr Ansprechpartner.
Wir sammeln für Sie Beweise wenn es darum geht:
- Beweisbeschaffung über die Verschleierung von Vermögensund Besitzverhältnissen.
- Den Nachweis von Gründen in Bezug auf das Sorgerecht zu erbringen
- Ob derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet, seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt.
- Überprüfung säumiger Unterhaltspflichtiger auf deren Zahlungsfähigkeit.
Weiterhin ermitteln wir bei dem Verdacht, dass der neue Lebensgefährte / die neue Lebensgefährtin des Ex-Partners einen schlechten Einfluss auf die Kinder hat, sowei bei:
- Kindesentzug oder drohendem Kindesentzug.
- Nachweis eines eheähnlichen Verhältnisses wegen Unterhaltsansprüchen
- Überprüfung ehewidrigen Verhaltens
- Ermittlungen bei Kindesentzug
- Ermittlung bei Kindesentführung ins Ausland
- Kindesrückführung aus dem Ausland