In Sachen Stalking führte unsere Detektei eine aufwendige Observation von Deutschland über das Festland Spanien auf die Baleareninsel Mallorca.
Seit längerer Zeit fühlt sich Frau H. beobachtet und bedroht. Ein Bekannter empfiehlt ihr, sich an unsere Detektei zu wenden. Er hatte vor Jahren schon einmal ein Wirtschaftsdelikt im Ausland erfolgreich von ortsansässigen Partnerdetektiven aufklären lassen.
Die alleinstehende, vermögende und gut aussehende Frau wendete sich also mit ihren Verdächtigungen und Ängsten an unser Detektivbüro. Seit geraumer Zeit erhält sie Tag und Nacht in unregelmäßigen Abständen Telefonanrufe, jedoch legt der Anrufer sofort wieder auf. Des Weiteren fühlt sie sich schon seit längerer Zeit beobachtet.
So auch, als sie vor kurzem im Ausland geschäftlich unterwegs war. Nach einem ausführlichen Gespräch mit der Klientin nimmt ein Ermittler die Spur auf.
Auf Grund eines Verdachtsmomentes geht der Ermittler davon aus, dass hier ein Tatbestand des Stalkings vorliegt und der Täter im unmittelbaren Umfeld der Frau zu finden sein könnte. Da Frau H. geschäftlich nach Spanien reisen musste und sie den Verdacht hegte, dass der Stalker ihr folgen könnte, reiste unser Detektiv zunächst mit nach Madrid und zwei Tage später nach Mallorca.
Auf der gesamten Reise beobachtete der Ermittler das Umfeld von Frau H. Nachdem sie in ihrem Hotel auf der Insel Mallorca den ersten anonymen Anruf erhalten hatte, war klar, der Stalker war ihr gefolgt. Auf Grund dieser Tatsache konnte der Ermittler davon ausgehen, dass der Tatverdächtige sehr genau über die Pläne unserer Klientin Bescheid wissen musste.
Also ermittelten wir parallel an ihrem Wohnort in M., speziell in ihrer Firma und vor Ort auf Mallorca. Zu Hilfe kam unserem Detektivbüro, dass Frau H. einen leitenden Mitarbeiter in ihrer Firma verdächtigte. So war es zunächst nicht schwer herauszufinden, ob sich der verdächtige Mitarbeiter in der Firma in Deutschland aufhielt. Schnell war zunächst die Erhärtung des Verdachtsmomentes klar. Es galt jetzt, entsprechende gerichtsverwertbare Beweise zu dokumentieren. Das wurde zur Aufgabe des Ermittlers auf der balearischen Insel.
Mit entsprechender Technik, u. a. mit einem Nachtsichtgerät ausgerüstet, legte sich unser Mitarbeiter auf die Lauer. Er vermutete, dass der Tatverdächtige, von dem wir mittlerweile ein Foto zur Verfügung hatten, aus einer Telefonzelle in der Nähe des Hotels unsere Klientin anrufen könnte. In der dritten Nacht konnten wir den ersten Beweis liefern.
Über Funk waren wir jederzeit mit Frau H. verbunden, so dass wir den Mann an einer Telefonzelle sichten konnten, als er wieder anrief. Der weitere Ablauf der Observation gestaltete sich verhältnismäßig einfach. Mit einer Videokamera ausgestattet, konnte unser Ermittler die entsprechenden Beweise liefern.
Was veranlasst Menschen, anderen Menschen nachzustellen? Welche Möglichkeiten haben Betroffene, sich zu schützen? Wann ist es ratsam, sich sofort an die Polizei zu wenden? Wann schalte ich lieber eine Detektei ein?
Hier ein paar zusammenfassende Fakten zu Stalking:
Wie definiert man Stalking?
Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Für eine Beweisführung gegen Stalker vor Gericht muss nachgewiesen werden, dass wiederholt und beabsichtigt verfolgt und belästigt wurde. Zudem, dass das Opfer sich bedroht fühlt und die Lebensgestaltung hierdurch beeinträchtigt wird/wurde.
Was fällt unter Stalking?
Im Folgenden finden Sie eine gute Übersicht:
- Ständige Präsenz des Verfolgers vor der Wohnung/der Arbeitsstätte des Opfers
- Zahlreiche Telefonanrufe zu den unmöglichsten Zeiten im Büro oder privat
- Bedrohende Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
- Ständiges Auflauern an allen möglichen Orten, selbst im Ausland
- diverse Geschenke, mehrere Liebesbriefe, Beleidigungen und Drohungen
- Belästigung durch E-Mails oder SMS
- Sachbeschädigung des Eigentums und Einbruch in Abund Anwesenheit des Opfers
- Verleumdungen
- sexuelle Belästigungen
- Bestellungen von Dienstleistungen im Namen des/der Betroffenen
- Verfolgen und Hinterherfahren
- Ausübung körperlicher Gewalt
Wenn Sie einen Verdacht auf Stalking haben, ermitteln unsere Detektive für Sie. Oft ist es auch mit einer Aufdeckung der Person getan und diese zieht sich zurück. Wir dokumentieren die Stalkingattacken, machen die Handlungsabläufe des Stalkers ausfindig und liefern somit Beweise für eine eventuelle juristische Verfolgung der Straftat.
Denn, Stalking kann auch Gewalt bedeuten.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Werden Sie nicht zum Opfer!
Ein anderer Stalkingfall führte unsere Mitarbeiter nach Barcelona
Die Detektei Detegere wurde von einer jungen Dame beauftragt, einen Stalker ausfindig zu machen, der ihr in den letzten Monaten mit ständigen Telefonanrufen, Briefen und “Liebesbekundungen” auf ihrem Fahrzeug arg zu schaffen gemacht hatte.
Die männliche Person war persönlich nicht bekannt, wobei sie vermutete, dass diese jedoch zu ihrem recht großen Bekanntenkreis zählte. Unsere erfahrenen Detektive postierten sich unauffällig an der Wohnung der Kundin in Barcelona und observierten die nahe Umgebung. Im Haus befand sich zudem ein weiteres Team, um bei einem potentiellen Anruf des Stalkers weiterführende Ermittlungen vornehmen zu können.
Bereits am zweiten Tag setzte sich die männliche Person telefonisch mit der Auftraggeberin in Verbindung und äußerte wieder einmal sein Verlangen, den persönlichen Kontakt mit ihr herstellen zu wollen. Für den Fall, dass sie das erneut ablehnen würde, drohte er, das sie dieses “bereuen” sollte. Unser Team im Haus konnte anhand der Rufnummer des Anrufers den Anschlussinhaber ermitteln.
Kurz darauf schlich ein junger Mann mehrfach um das Haus der Geschädigten und legte einen Strauß Blumen vor de Tür. Danach begab er sich zielgerichtet zu ihrem Pkw und kramte eine Spraydose hervor. Bevor er jedoch seine Tat ausführen konnte, erfolgte der Zugriff unseres Observationsteams vor dem Haus.
Konkret auf den Sachverhalt angesprochen, zeigte er sich geständig und übergab uns auf Verlangen sein Handy. Damit hatte er nachweislich wenige Minuten zuvor die Auftraggeberin angerufen, die aufgrund dieser lückenlosen Beweiserhebung nun in der Lage war, die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten. Der nervende Stalker ist nach dem Einsatzerfolg nicht wieder in Erscheinung getreten.