Fall Berenberg

Warum Unternehmen bei Bilanzunregelmäßigkeiten frühzeitig handeln sollten und wie interne Ermittlungen, OSINT und digitale Forensik Klarheit schaffen.

Geschönte Zahlen und schwache Kontrollen – warum Unternehmen interne Ermittlungen frühzeitig einleiten müssen

Zahlen schaffen Vertrauen. Doch Zahlen können auch ein falsches Bild erzeugen. Das gilt besonders dann, wenn Bewertungsmaßstäbe verändert, Gewinne zeitlich vorgezogen oder Risiken nicht vollständig dargestellt werden.

Interne Kontrollsysteme sollen solche Vorgänge verhindern. Doch sie funktionieren nur, wenn sie unabhängig bleiben. Außerdem müssen sie auch die oberste Führungsebene erfassen. Genau dort liegt häufig die größte Schwachstelle.

Denn wer viel entscheiden darf, kann unter Umständen auch Kontrollen beeinflussen. Deshalb dürfen interne Ermittlungen nicht erst beginnen, wenn Behörden, Aufsichtsorgane oder Medien bereits tätig geworden sind.


Der aktuelle Fall Berenberg

Die Privatbank Berenberg legte am 21. Juli 2026 ihren Jahresabschluss für 2025 vor. Nach Angaben der Bank waren bei der Aufstellung des Abschlusses Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzierung und Bewertung bestimmter Aktiengeschäfte im Eigenbestand festgestellt worden.

Daraufhin wurde eine externe forensische Sonderuntersuchung veranlasst. Diese ergab laut Berenberg ein Muster von Maßnahmen, das insbesondere der Steuerung regulatorischer Eigenmittel und bilanzieller Eigenkapitaleffekte gedient haben soll.

Zudem sollen in einzelnen Fällen Gewinne erzeugt, geglättet oder zeitlich vorgezogen worden sein. Außerdem stellte die Untersuchung Mängel bei Krediten fest, die Mitgliedern der damaligen Geschäftsleitung gewährt worden waren. Dabei ging es unter anderem um die Marktüblichkeit und die Einhaltung interner Verfahrensregeln.

Bereits am 19. Juni 2026 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Befugnisse der drei bisherigen Geschäftsleiter ausgesetzt. Zugleich setzte die BaFin zwei Sonderbeauftragte mit Geschäftsleiterbefugnissen ein.

Nach Angaben der Bank war das Kundengeschäft nicht betroffen. Auch seien sämtliche strittigen Punkte im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Deloitte erteilte dem Abschluss ein uneingeschränktes Testat.

Der Jahresüberschuss sank jedoch von 81,6 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 20,2 Millionen Euro im Jahr 2025.

Quelle: Offizielle Mitteilung von Berenberg vom 21. Juli 2026

Wichtig ist dabei eine klare rechtliche Einordnung: Aus bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten folgt nicht automatisch eine Straftat. Deshalb darf ohne gesicherte Feststellungen weder einzelnen Personen noch dem Unternehmen strafbares Verhalten unterstellt werden.

Der Fall zeigt jedoch, wie wichtig unabhängige Kontrollen und frühzeitige Sonderuntersuchungen sind.


Was bedeutet Management Override?

Management Override bezeichnet die Umgehung oder Beeinflussung interner Kontrollen durch Personen auf der Führungsebene.

Ein Unternehmen kann über klare Freigaberegeln verfügen. Außerdem können Compliance, Revision und Controlling formal gut aufgestellt sein. Trotzdem können diese Systeme versagen.

Denn leitende Personen besitzen häufig weitreichende Entscheidungsbefugnisse. Sie können Ausnahmen genehmigen, Informationen priorisieren oder Abläufe beschleunigen. Zudem können sie Einfluss auf Mitarbeitende nehmen, die eigentlich kontrollieren sollen.

Typische Warnsignale sind:

  • ungewöhnliche Transaktionen kurz vor einem Bilanzstichtag,
  • nachträgliche Änderungen von Bewertungen,
  • wiederkehrende Sonderfreigaben,
  • Geschäfte ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Zweck,
  • Kredite oder Vorteile zugunsten von Führungspersonen,
  • Umgehung des Vier-Augen-Prinzips,
  • fehlende oder verspätete Dokumentationen,
  • Druck auf Controlling, Revision oder Compliance,
  • ungewöhnliche Beziehungen zu externen Geschäftspartnern,
  • auffällige Überschneidungen zwischen Personen und Unternehmen.

Ein einzelnes Warnsignal ist noch kein Beweis. Doch mehrere zusammenhängende Auffälligkeiten können einen konkreten Untersuchungsbedarf begründen.


Warum interne Kontrollen allein nicht ausreichen

Interne Kontrollsysteme prüfen vor allem festgelegte Abläufe. Doch komplexe Verdachtslagen halten sich selten an feste Prüfschemata.

Eine formal vollständige Akte kann dennoch ein falsches Gesamtbild vermitteln. Außerdem kann eine Transaktion einzeln plausibel erscheinen, obwohl sie Teil eines größeren Musters ist.

Deshalb muss eine interne Sonderermittlung über die reine Belegprüfung hinausgehen.

Sie fragt unter anderem:

  • Wer hat die Entscheidung vorbereitet?
  • Wer hat sie freigegeben?
  • Wer hatte einen wirtschaftlichen Vorteil?
  • Welche Beziehungen bestehen zwischen den Beteiligten?
  • Wurden interne Regeln umgangen?
  • Gibt es vergleichbare frühere Vorgänge?
  • Welche Kommunikation fand außerhalb der offiziellen Systeme statt?
  • Wurden Unternehmen, Berater oder Strohleute zwischengeschaltet?
  • Lassen sich Angaben durch öffentliche Quellen bestätigen?
  • Wurden elektronische Spuren nachträglich verändert oder gelöscht?

Erst aus diesen Einzelteilen entsteht ein belastbares Lagebild.


Warum Unternehmen nicht auf Behörden warten sollten

Behörden handeln auf Grundlage ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten. Doch ein Unternehmen trägt bereits vorher Verantwortung.

Es muss Vermögenswerte schützen. Außerdem muss es Schäden begrenzen, Beweismittel sichern und seine Organe informieren. Hinzu kommen mögliche Pflichten gegenüber Versicherern, Geschäftspartnern, Aufsichtsorganen und Gerichten.

Wer zu lange wartet, riskiert dagegen:

  • den Verlust digitaler Beweise,
  • weitere Vermögensschäden,
  • abgestimmte Aussagen beteiligter Personen,
  • die Löschung geschäftlicher Kommunikation,
  • den Abfluss vertraulicher Informationen,
  • steigende Haftungsrisiken,
  • Reputationsschäden,
  • eine schlechtere Position in späteren Verfahren.

Frühe Ermittlungen bedeuten jedoch nicht, vorschnell Schuldige zu bestimmen. Im Gegenteil: Eine professionelle Untersuchung muss ergebnisoffen bleiben.

Sie soll Verdachtsmomente bestätigen oder entkräften. Denn auch unbegründete Vorwürfe können Existenzen und Karrieren beschädigen.


Wie eine interne Sonderermittlung ablaufen sollte

1. Verdachtslage konkretisieren

Zunächst müssen die vorhandenen Hinweise geordnet werden.

Welche Vorgänge sind auffällig? Welche Personen sind beteiligt? Welche Vermögenswerte oder Unternehmensbereiche sind betroffen? Außerdem muss geprüft werden, ob sofortige Sicherungsmaßnahmen notwendig sind.

Aus einem allgemeinen Misstrauen muss deshalb eine konkrete Untersuchungsfrage entstehen.

2. Rechtlichen Rahmen festlegen

Interne Ermittlungen berühren regelmäßig das Arbeitsrecht, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. Außerdem können gesellschaftsrechtliche, strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragen hinzukommen.

Deshalb sollten Ermittler, Rechtsanwälte, Datenschutzverantwortliche und forensische Spezialisten eng zusammenarbeiten.

Jede Maßnahme muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.

3. Beweise sichern

Geschäftliche E-Mails, Dokumente, Protokolle und Datenträger können wichtige Hinweise enthalten. Doch digitale Beweise sind empfindlich. Deshalb müssen sie fachgerecht gesichert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Zugleich muss die Beweiskette erhalten bleiben. Denn nur so kann später erklärt werden, woher eine Information stammt und ob sie unverändert geblieben ist.

4. Personen und Verbindungen prüfen

Ein Background-Check kann berufliche Stationen, Unternehmensbeteiligungen und öffentlich erkennbare Verbindungen aufzeigen.

OSINT-Recherchen können außerdem Hinweise auf Nebentätigkeiten, Interessenkonflikte, frühere Gesellschaften oder gemeinsame Geschäftspartner liefern.

Dabei gilt jedoch: Öffentlich auffindbar bedeutet nicht automatisch frei verwendbar. Auch OSINT muss rechtmäßig, zweckgebunden und methodisch sauber durchgeführt werden.

5. Entscheidungen rekonstruieren

Die entscheidende Frage lautet häufig nicht nur: Was ist geschehen?

Ebenso wichtig ist: Wie konnte es geschehen?

Dafür müssen Verantwortlichkeiten, Informationswege und Freigaben rekonstruiert werden. Außerdem ist zu prüfen, ob Kontrollinstanzen informiert, übergangen oder bewusst ausgeschlossen wurden.

6. Ergebnisse gerichtsverwertbar dokumentieren

Eine Vermutung genügt nicht. Deshalb müssen Erkenntnisse nach Tatsachen, Indizien und offenen Fragen getrennt werden.

Der Abschlussbericht sollte verständlich, sachlich und überprüfbar sein. Außerdem sollte er keine rechtlichen Schlussfolgerungen vorwegnehmen, die allein Gerichten oder zuständigen Behörden obliegen.


Typisierte Fallbeispiele aus möglichen Ermittlungslagen

Die folgenden Beispiele sind anonymisiert und typisiert. Sie zeigen mögliche Konstellationen, stellen jedoch keine Beschreibung des Berenberg-Falls dar.

Fallbeispiel 1: Auffällige Umsätze kurz vor Jahresende

Ein mittelständisches Unternehmen meldet im letzten Quartal einen ungewöhnlich hohen Umsatzanstieg. Gleichzeitig steigen jedoch die offenen Forderungen.

Die interne Prüfung findet formal vollständige Verträge und Rechnungen. Trotzdem bestehen Zweifel, weil mehrere Kunden neu gegründet wurden.

Eine OSINT- und Verflechtungsanalyse zeigt, dass einige Gesellschaften über frühere Mitarbeiter und gemeinsame Geschäftsadressen miteinander verbunden sind. Zudem wurden mehrere Aufträge von derselben Führungskraft freigegeben.

Die Erkenntnisse beweisen noch keine Manipulation. Sie begründen jedoch eine vertiefte forensische Prüfung der Geschäfte.

Fallbeispiel 2: Darlehen an ein Mitglied der Geschäftsleitung

Ein Geschäftsführer erhält über eine verbundene Gesellschaft ein Darlehen zu ungewöhnlich günstigen Konditionen.

Die Unterlagen erscheinen zunächst vollständig. Doch die marktübliche Vergleichsprüfung fehlt. Außerdem wurde die Freigabe nicht im vorgesehenen Gremium behandelt.

Eine interne Sonderermittlung rekonstruiert die Entscheidungswege. Sie prüft zudem persönliche und wirtschaftliche Verbindungen zwischen den Beteiligten.

Dadurch wird sichtbar, ob lediglich ein Verfahrensfehler vorliegt oder ob ein Interessenkonflikt verschleiert werden sollte.

Fallbeispiel 3: Der externe Berater als Zwischenstation

Ein Unternehmen zahlt regelmäßig hohe Honorare an eine kleine Beratungsgesellschaft. Die Leistungsbeschreibungen bleiben jedoch allgemein.

Eine Background-Recherche zeigt, dass der Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft früher eng mit einem leitenden Mitarbeiter des Auftraggebers zusammengearbeitet hat. Außerdem bestehen Überschneidungen bei weiteren Firmen und Projekten.

Nun müssen Verträge, Leistungsnachweise und Kommunikationswege geprüft werden. Denn eine persönliche Verbindung ist nicht verboten. Sie kann aber relevant sein, wenn sie nicht offengelegt wurde.

Fallbeispiel 4: Hinweise aus der Belegschaft

Ein Mitarbeiter meldet, dass bestimmte Kontrollschritte regelmäßig umgangen werden. Zunächst liegen jedoch keine Dokumente vor.

Die Untersuchung beginnt deshalb nicht mit einer Schuldzuweisung. Stattdessen werden Prozesse, Zugriffsrechte und Freigaben ausgewertet. Zudem werden vergleichbare Vorgänge miteinander abgeglichen.

So kann der Hinweis bestätigt oder entkräftet werden. Zugleich wird der Hinweisgeber vor unnötiger Offenlegung geschützt.


Die Rolle von Corporate Intelligence

Corporate Intelligence verbindet wirtschaftliche, personelle und strukturelle Informationen.

Dabei geht es nicht um bloßes Sammeln von Daten. Entscheidend ist vielmehr die systematische Bewertung.

Eine professionelle Analyse kann beispielsweise untersuchen:

  • Unternehmensbeteiligungen,
  • wirtschaftlich Berechtigte,
  • frühere Geschäftsbeziehungen,
  • personelle Überschneidungen,
  • Interessenkonflikte,
  • auffällige Unternehmensgründungen,
  • Vermögensverschiebungen,
  • digitale Spuren,
  • internationale Verbindungen,
  • mögliche Scheinfirmen oder Strohleute.

Diese Erkenntnisse ersetzen keine Wirtschaftsprüfung. Sie können sie jedoch gezielt ergänzen. Ebenso können sie Kanzleien und Compliance-Verantwortlichen helfen, die richtigen Fragen zu stellen.


Experteneinschätzung von Oliver Peth

„Interne Kontrollsysteme scheitern selten an einem einzelnen Dokument. Sie scheitern, wenn niemand Personen, Entscheidungen, wirtschaftliche Vorteile und auffällige Transaktionen zu einem belastbaren Gesamtbild verbindet.“

Als Kriminalist und Inhaber von Privat Investigation Service Detegere erlebe ich immer wieder, wie wichtig die frühe Strukturierung einer Verdachtslage ist.

Viele Unternehmen verfügen bereits über einzelne Hinweise. Doch diese liegen häufig in verschiedenen Abteilungen. Außerdem werden sie unterschiedlich bewertet. Deshalb erkennt zunächst niemand das übergeordnete Muster.

Genau hier setzen professionelle Ermittlungen an. Wir ordnen Informationen. Wir prüfen Verbindungen. Außerdem trennen wir Tatsachen von Vermutungen.

Denn interne Ermittlungen dürfen weder eine Vorverurteilung noch eine formale Pflichtübung sein. Sie müssen unabhängig, rechtmäßig und nachvollziehbar bleiben.


Zusammenarbeit mit Kanzleien und Spezialisten

Komplexe Sonderuntersuchungen sind Teamarbeit.

Rechtsanwälte bewerten die rechtlichen Konsequenzen. Wirtschaftsprüfer untersuchen Bilanzierungs- und Bewertungsfragen. IT-Forensiker sichern digitale Beweismittel. Private Ermittler prüfen hingegen Personen, Verbindungen, Sachverhalte und tatsächliche Abläufe.

Diese Trennung ist wichtig. Zugleich müssen alle Beteiligten koordiniert arbeiten.

Denn eine wirtschaftliche Unregelmäßigkeit kann zugleich arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche, strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Folgen haben.


Frühzeitige Aufklärung schützt auch Unschuldige

Interne Ermittlungen werden häufig nur als Instrument gegen Fehlverhalten verstanden. Doch sie haben eine weitere Funktion.

Sie können unbegründete Vorwürfe entkräften.

Das ist besonders wichtig, wenn anonyme Hinweise, interne Konflikte oder persönliche Interessen eine Rolle spielen. Deshalb muss jede Untersuchung beide Richtungen zulassen.

Ein Verdacht kann sich bestätigen. Er kann sich jedoch ebenso als falsch, übertrieben oder missverständlich erweisen.

Professionelle Ermittlungen suchen deshalb nicht nach einem gewünschten Ergebnis. Sie suchen nach belastbaren Tatsachen.


Fazit

Der aktuelle Fall Berenberg zeigt, wie weitreichend Fragen der Corporate Governance sein können. Er zeigt außerdem, dass selbst etablierte Kontrollstrukturen an Grenzen geraten können.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob ein Unternehmen Kontrollsysteme besitzt. Entscheidend ist, ob diese Systeme unabhängig arbeiten und auch gegenüber der obersten Führungsebene wirksam bleiben.

Interne Ermittlungen sollten beginnen, sobald konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte vorliegen. Sie dürfen nicht erst einsetzen, wenn Behörden bereits handeln oder der Vorgang öffentlich geworden ist.

Denn frühe Aufklärung schützt Vermögen, Beweise und Reputation. Außerdem schützt sie verantwortliche Organe und zu Unrecht beschuldigte Personen.


Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ein Unternehmen eine interne Ermittlung einleiten?

Eine Untersuchung sollte geprüft werden, sobald konkrete Anhaltspunkte für Regelverstöße, Interessenkonflikte, Vermögensschäden oder manipulierte Entscheidungsprozesse vorliegen. Bloße Gerüchte reichen dagegen meist nicht aus.

Ist eine Unregelmäßigkeit automatisch eine Straftat?

Nein. Eine Unregelmäßigkeit kann auf einen Fehler, eine falsche Bewertung oder einen Verstoß gegen interne Regeln zurückgehen. Ob eine Straftat vorliegt, entscheiden die zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichte.

Was ist eine forensische Sonderuntersuchung?

Sie untersucht einen klar abgegrenzten Verdacht. Dabei werden Dokumente, Daten, Entscheidungswege und beteiligte Personen systematisch geprüft. Ziel ist ein nachvollziehbares und belastbares Lagebild.

Was bedeutet Management Override?

Damit ist die Umgehung oder Beeinflussung interner Kontrollen durch Führungspersonen gemeint. Das kann etwa durch Sonderfreigaben, unvollständige Informationen oder Druck auf Kontrollinstanzen geschehen.

Welche Rolle spielt OSINT?

OSINT nutzt rechtmäßig zugängliche öffentliche Quellen. Dadurch können Unternehmensverbindungen, berufliche Stationen, Beteiligungen und mögliche Interessenkonflikte sichtbar werden.

Können Background-Checks bei internen Ermittlungen eingesetzt werden?

Ja, sofern ein berechtigter Untersuchungszweck besteht und die Prüfung verhältnismäßig erfolgt. Dabei müssen insbesondere Datenschutz und Persönlichkeitsrechte beachtet werden.

Dürfen geschäftliche E-Mails ausgewertet werden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Verdacht, interne Regelungen, die erlaubte Privatnutzung und die datenschutzrechtliche Abwägung. Deshalb sollte vorab eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Wann sollte eine Kanzlei einbezogen werden?

Eine frühzeitige Einbindung ist besonders sinnvoll, wenn arbeitsrechtliche Maßnahmen, Haftungsfragen, mögliche Straftaten oder aufsichtsrechtliche Meldepflichten im Raum stehen.

Ersetzt eine private Ermittlung die Arbeit von Behörden?

Nein. Private Ermittlungen dienen der internen Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung. Sie ersetzen weder staatliche Ermittlungen noch gerichtliche Entscheidungen.

Wie bleibt eine Untersuchung gerichtsverwertbar?

Die Maßnahmen müssen rechtmäßig und verhältnismäßig sein. Außerdem müssen Herkunft, Sicherung und Auswertung der Beweise nachvollziehbar dokumentiert werden. Tatsachen, Indizien und Bewertungen sind klar voneinander zu trennen.

Wie lange dauert eine interne Sonderermittlung?

Das hängt vom Umfang und von der Datenlage ab. Eine erste Lageanalyse kann kurzfristig erfolgen. Komplexe Untersuchungen mit mehreren Personen, Unternehmen oder Staaten benötigen dagegen deutlich mehr Zeit.

Behandelt Detegere solche Ermittlungen vertraulich?

Ja. Vertraulichkeit und diskrete Kommunikation sind zentrale Bestandteile der Fallbearbeitung. Die Ergebnisse werden strukturiert dokumentiert und auf vereinbartem Weg übergeben.


Autor: Oliver Peth
Kriminalist, Profiler und Inhaber von Privat Investigation Service Detegere
Spezialisiert auf Wirtschaftsermittlungen, Corporate Intelligence, OSINT, Background-Checks und gerichtsverwertbare Dokumentation.

Bild: KI generiert

Warum Unternehmen bei Bilanzunregelmäßigkeiten frühzeitig handeln sollten und wie interne Ermittlungen, OSINT und digitale Forensik Klarheit schaffen.

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Verantwortlich für diesen Inhalt:

Dieser Inhalt wurde fachlich verantwortet durch Oliver Peth, Kriminalist, Profiler und Inhaber der Detektei Detegere. Die Detektei Detegere verfügt über Erfahrung in Wirtschaftsdetektei, OSINT-Recherchen, Observationen, internationalen Ermittlungen und gerichtsfester Dokumentation.

Unser Anspruch ist es, Mandanten klar, diskret und rechtssicher zu unterstützen. Deshalb werden unsere Inhalte regelmäßig geprüft, aktualisiert und an neue rechtliche, wirtschaftliche und ermittlungstaktische Entwicklungen angepasst.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

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