Wenn Vertrauen zum wirtschaftlichen Risiko wird
Ein Mitarbeiter ist krankgeschrieben. Gleichzeitig arbeitet er auf einer privaten Baustelle.
Ein anderer Mitarbeiter stempelt sich ein. Doch tatsächlich befindet er sich längst nicht mehr am Arbeitsplatz.
Wieder ein anderer meldet sich regelmäßig arbeitsunfähig. Doch während der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leistet, geht er möglicherweise einer anderen Tätigkeit nach.
Solche Fälle gibt es.
Und sie können Unternehmen viel Geld kosten.
Doch ein Verdacht allein reicht nicht aus.
Wer als Arbeitgeber handeln möchte, braucht Fakten. Außerdem müssen Ermittlungen rechtmäßig, verhältnismäßig und professionell vorbereitet werden.
Genau hier beginnt unsere Arbeit.
Als renommierte Wirtschafts- und Privatdetektei betreut Privat Investigation Service Detegere Unternehmen bundesweit bei Verdachtsfällen rund um Arbeitszeitbetrug, vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und möglichen Lohnfortzahlungsbetrug.
Dabei reicht unsere Arbeit von der ersten Prüfung des Sachverhalts über die operative Ermittlung bis zur Dokumentation und – wenn erforderlich – zur Zeugenaussage vor Gericht.
Was ist Lohnfortzahlungsbetrug?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt grundsätzlich einen hohen Beweiswert.
Und selbstverständlich ist nicht jeder erkrankte Arbeitnehmer ans Bett gefesselt.
Ein Spaziergang ist kein Beweis für eine vorgetäuschte Erkrankung.
Auch Einkaufen, Autofahren oder ein Restaurantbesuch bedeuten nicht automatisch, dass jemand arbeitsfähig ist.
Deshalb arbeiten wir nicht nach Vermutungen.
Wir arbeiten nach Tatsachen.
Interessant wird ein Sachverhalt beispielsweise dann, wenn konkrete und dokumentierbare Hinweise darauf bestehen, dass eine Arbeitsunfähigkeit möglicherweise nur vorgetäuscht wird.
Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter während seiner Arbeitsunfähigkeit regelmäßig einer körperlich belastenden Tätigkeit nachgeht.
Oder wenn er möglicherweise für ein anderes Unternehmen arbeitet.
Oder wenn sich über einen längeren Zeitraum auffällige und wiederkehrende Muster ergeben.
Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
Was versteht man unter Arbeitszeitbetrug?
Arbeitszeitbetrug kann viele Formen haben.
Ein Mitarbeiter dokumentiert Arbeitszeiten, die er tatsächlich nicht geleistet hat.
Pausen werden bewusst nicht erfasst.
Mobile Arbeitszeit wird angegeben, obwohl private Tätigkeiten ausgeführt werden.
Ein Außendienstmitarbeiter meldet Kundenbesuche, die möglicherweise nicht stattgefunden haben.
Oder Arbeitszeiten werden über digitale Systeme erfasst, obwohl sich die Person längst an einem anderen Ort befindet.
Dabei geht es nicht nur um einzelne Stunden.
Gerade wenn ein solches Verhalten regelmäßig erfolgt, können erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen.
Hinzu kommt ein weiterer Faktor.
Arbeitszeitbetrug kann das Vertrauen innerhalb eines Unternehmens massiv beschädigen.
Der entscheidende Punkt: Nicht jede Observation ist zulässig
Genau deshalb beginnt unsere Arbeit nicht mit der Observation.
Sie beginnt mit der Prüfung.
Bevor operative Maßnahmen durchgeführt werden, betrachten wir gemeinsam mit dem Auftraggeber den vorhandenen Sachverhalt.
Welche konkreten Verdachtsmomente gibt es?
Seit wann bestehen diese?
Wie wurden sie festgestellt?
Gibt es Dokumente, Zeugen oder betriebliche Aufzeichnungen?
Welche Maßnahme soll überhaupt durchgeführt werden?
Und ist diese Maßnahme geeignet und verhältnismäßig?
Diese Fragen sind wichtig.
Denn Ermittlungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer greifen regelmäßig in deren Rechte ein.
Bei der Aufdeckung möglicher Straftaten verlangt § 26 BDSG unter anderem dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte. Zudem müssen die Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig sein.
Wir prüfen deshalb bereits vor dem Einsatz, ob ein nachvollziehbares berechtigtes Interesse besteht und welche Maßnahme aus ermittlungstaktischer Sicht sinnvoll erscheint.
Denn professionelle Ermittlungsarbeit beginnt nicht mit einer Kamera.
Sie beginnt mit einer sauberen Bewertung des Sachverhalts.
Aktuelle Rechtsprechung zeigt, wie wichtig professionelle Vorbereitung ist
Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass Observationen im Beschäftigungsverhältnis nicht leichtfertig durchgeführt werden dürfen.
Besonders relevant ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2024.
Das Gericht stellte fest, dass bei der Überwachung eines wegen Arbeitsunfähigkeit krankgeschriebenen Arbeitnehmers sogar Gesundheitsdaten betroffen sein können, wenn der sichtbare Gesundheitszustand dokumentiert wird.
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen können deshalb hoch sein.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
Nicht erst der Einsatz muss professionell sein.
Bereits die Entscheidung über den Einsatz muss professionell vorbereitet werden.
Von der ersten Prüfung bis zum fertigen Ermittlungsbericht
Unsere Mandanten erhalten deshalb keine isolierte Observation.
Sie erhalten einen strukturierten Ermittlungsprozess.
1. Prüfung des Sachverhalts
Am Anfang stehen die vorhandenen Informationen.
Wir analysieren den Verdacht.
Wir prüfen die Ausgangslage.
Und wir klären, welches konkrete Ermittlungsziel erreicht werden soll.
Dabei betrachten wir insbesondere das berechtigte Interesse sowie die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen.
2. Entwicklung einer Ermittlungsstrategie
Danach entwickeln wir die passende Vorgehensweise.
Nicht jeder Fall benötigt dieselbe Maßnahme.
Manchmal reicht eine gezielte Observation.
In anderen Fällen müssen mehrere Zeiträume betrachtet werden.
Und wieder andere Sachverhalte erfordern zusätzliche OSINT-Recherchen oder weitere zulässige Ermittlungsmaßnahmen.
Entscheidend ist immer das Ziel.
Wir möchten nicht möglichst viel beobachten.
Wir möchten genau die Informationen beschaffen, die für die Bewertung des konkreten Verdachts relevant sind.
3. Durchführung durch professionelle Ermittler
Die operative Durchführung erfolgt diskret.
Dabei setzen wir auf Erfahrung, Planung und professionelle Dokumentation.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist unsere Personalstruktur.
Detegere arbeitet mit eigenen festangestellten Mitarbeitern und ggf. auch Kooperationspartnern aus langjährigen Netzwerken.
Das schafft Kontinuität.
Und es schafft Kontrolle.
Denn gerade bei sensiblen Ermittlungen im Beschäftigungsverhältnis müssen Auftraggeber wissen, wer für sie tätig wird.
Diskretion ist dabei keine Zusatzleistung.
Sie gehört für uns zum Kern unserer Arbeit.
4. Laufende VIP-Betreuung
Unsere Auftraggeber erhalten bei sensiblen Mandaten eine persönliche VIP-Betreuung.
Das bedeutet kurze Kommunikationswege.
Und es bedeutet klare Ansprechpartner.
Gerade während einer laufenden Observation können sich Situationen schnell verändern.
Neue Informationen entstehen.
Zeitfenster verschieben sich.
Oder eine Beobachtung macht eine taktische Anpassung erforderlich.
Deshalb bleiben wir eng mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Gleichzeitig gilt:
Operative Informationen werden nur dort weitergegeben, wo sie benötigt werden.
Denn Diskretion schützt nicht nur den Auftrag.
Sie schützt auch das Unternehmen.
5. Dokumentation der Feststellungen
Am Ende zählt nicht das Bauchgefühl.
Es zählen nachvollziehbare Tatsachen.
Deshalb dokumentieren wir relevante Feststellungen strukturiert und nachvollziehbar.
Zeiten werden festgehalten.
Abläufe werden dokumentiert.
Beobachtungen werden sachlich beschrieben.
Und zulässig erhobenes Bildmaterial kann den Sachverhalt ergänzen.
Dabei vermeiden wir unnötige Bewertungen.
Wir dokumentieren zunächst das, was tatsächlich festgestellt wurde.
Die arbeitsrechtliche Bewertung erfolgt anschließend durch das Unternehmen und gegebenenfalls durch dessen Rechtsanwälte.
6. Unterstützung bis vor Gericht
Unsere Arbeit endet nicht automatisch mit dem Ermittlungsbericht.
Wenn ein Verfahren später vor einem Arbeitsgericht oder einem anderen Gericht landet, können unsere eingesetzten Ermittler im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Zeugen zu den eigenen Wahrnehmungen aussagen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen einer schnellen Informationsbeschaffung und professioneller Ermittlungsarbeit.
Denn ein Bericht muss nachvollziehbar sein.
Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ihre Feststellungen erklären können.
Und sie müssen auch Monate später noch sauber darlegen können, was sie selbst beobachtet haben.
Fallbeispiel 1: Krankgeschrieben – aber körperlich aktiv
Ein Unternehmen erhält konkrete Hinweise darauf, dass ein länger arbeitsunfähig gemeldeter Mitarbeiter während seiner Krankschreibung umfangreiche körperliche Arbeiten ausführt.
Zunächst wird der vorhandene Sachverhalt geprüft.
Danach erfolgt eine zeitlich begrenzte und gezielte Observation.
Während des Einsatzes werden Tätigkeiten festgestellt, die für die weitere Bewertung des Verdachts relevant sein können.
Der Auftraggeber erhält anschließend einen strukturierten Bericht.
Die arbeitsrechtliche Würdigung erfolgt gemeinsam mit dessen Rechtsberatung.
Wichtig: Eine körperliche Tätigkeit während einer Arbeitsunfähigkeit beweist für sich allein keinen Betrug.
Entscheidend sind Erkrankung, Tätigkeit, Gesamtsituation und die konkrete Beweislage.
Fallbeispiel 2: Arbeitszeit erfasst – Mitarbeiter nicht am Arbeitsplatz
Ein Unternehmen stellt wiederkehrende Unstimmigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung fest.
Die Auffälligkeiten sind nicht einmalig.
Sie treten regelmäßig auf.
Interne Prüfungen liefern erste konkrete Anhaltspunkte.
Daraufhin wird der Sachverhalt mit uns besprochen.
Nach Prüfung der Ausgangslage werden gezielte Maßnahmen durchgeführt.
Dabei kann dokumentiert werden, wann die betreffende Person einen relevanten Ort erreicht oder verlässt und welche objektiv feststellbaren Aktivitäten stattfinden.
Die Ergebnisse werden anschließend mit den vorhandenen betrieblichen Zeitdaten abgeglichen.
Aus Vermutungen entstehen dadurch überprüfbare Tatsachen.
Fallbeispiel 3: Handwerksbetrieb und mögliche Nebentätigkeit
Ein Handwerksunternehmen vermutet, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter während seiner Arbeitsunfähigkeit möglicherweise regelmäßig private beziehungsweise gewerbliche Arbeiten ausführt.
Für einen kleinen oder mittelständischen Betrieb kann bereits ein einzelner solcher Fall wirtschaftlich erheblich sein.
Denn dort muss die Arbeit oft unmittelbar von Kollegen aufgefangen werden.
Der Arbeitgeber trägt gleichzeitig Personalkosten.
Und möglicherweise müssen zusätzlich Überstunden oder externe Kräfte bezahlt werden.
Nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgt eine gezielte Ermittlung.
Dabei geht es nicht darum, das Privatleben des Mitarbeiters umfassend zu überwachen.
Es geht ausschließlich um den konkreten Verdachtsgegenstand.
Diese Begrenzung ist für uns ein entscheidender Teil professioneller Ermittlungsarbeit.
Vom Handwerksbetrieb bis zum DAX-Unternehmen
Unsere Mandanten kommen aus sehr unterschiedlichen Bereichen.
Wir unterstützen klassische Handwerksbetriebe.
Wir arbeiten für mittelständische Unternehmen.
Wir betreuen international tätige Unternehmensgruppen.
Und wir sind auch für große Konzerne bis hin zum Umfeld von DAX-Unternehmen tätig.
Die Unternehmensgröße verändert die Dimension eines Falles.
Sie verändert jedoch nicht unsere Grundsätze.
Diskretion. Professionalität. Verhältnismäßigkeit. Dokumentation.
Ein Familienunternehmen mit 20 Mitarbeitern verdient dieselbe professionelle Aufmerksamkeit wie ein internationaler Konzern.
Denn für beide kann ein interner Verdachtsfall erhebliche Folgen haben.
Erfahrung aus professioneller Ermittlungsarbeit
Hinter Detegere steht nicht nur ein Firmenname.
Hinter Detegere stehen jahrelange Erfahrung, kriminalistisches Denken und professionelle Ermittlungsarbeit.
Ich, Oliver Peth, beschäftige mich intensiv mit Kriminalistik, Profiling, Wirtschaftskriminalität und Corporate Intelligence.
Meine Arbeit verbindet klassische Ermittlungsansätze mit moderner Informationsgewinnung.
Dabei geht es nicht darum, vorschnell jemanden zu überführen.
Es geht darum, Hypothesen zu prüfen.
Was wissen wir?
Was vermuten wir?
Welche Information fehlt?
Und wie können wir diese Information rechtmäßig und belastbar gewinnen?
Genau diese Denkweise ist gerade bei internen Ermittlungen entscheidend.
Denn Ermittler dürfen nicht nach Bestätigung einer vorgefertigten Meinung suchen.
Sie müssen offen für jedes Ergebnis sein.
Auch für das Ergebnis, dass sich ein Verdacht nicht bestätigt.
Das gehört zu seriöser Ermittlungsarbeit.
Bundesweite Einsätze
Unser Firmensitz befindet sich im Rhein-Main-Gebiet.
Unsere Einsätze enden dort jedoch nicht.
Wir betreuen Mandanten bundesweit.
Ob Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Köln oder ländliche Regionen:
Unsere Ermittlungen richten sich nach dem Sachverhalt und nicht nach einer Stadtgrenze.
Gerade Unternehmen mit mehreren Niederlassungen profitieren davon.
Sie benötigen nicht für jeden Standort eine andere Lösung.
Sie erhalten einen zentralen Ansprechpartner.
Und sie erhalten eine einheitliche Vorgehensweise.
Diskretion hat höchste Priorität
Interne Ermittlungen sind sensibel.
Schon das Bekanntwerden eines Verdachts kann erhebliche Folgen haben.
Für den betroffenen Arbeitnehmer.
Für Kollegen.
Für Führungskräfte.
Und für das Unternehmen selbst.
Deshalb behandeln wir solche Mandate besonders vertraulich.
Informationen werden nach dem Need-to-know-Prinzip behandelt.
Einsatzinformationen werden geschützt.
Und operative Maßnahmen werden so geplant, dass unnötige Aufmerksamkeit vermieden wird.
Gerade in kleineren Betrieben ist das entscheidend.
Denn dort kennt häufig jeder jeden.
Warum Unternehmen Detegere beauftragen
Unternehmen benötigen bei Verdachtsfällen keinen Aktionismus.
Sie benötigen Sicherheit.
Deshalb verbinden wir mehrere Bausteine miteinander:
Kriminalistische Erfahrung.
Professionelle Einsatzplanung.
Eigene festangestellte Mitarbeiter.
Persönliche VIP-Betreuung.
Bundesweite Einsatzfähigkeit.
Diskrete Durchführung.
Nachvollziehbare Dokumentation.
Und bei Bedarf die Zeugenaussage vor Gericht.
So entsteht eine durchgehende Betreuung.
Von der ersten Information bis zur möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Verdacht auf Arbeitszeitbetrug oder Lohnfortzahlungsbetrug?
Dann sollte der erste Schritt nicht automatisch eine Observation sein.
Der erste Schritt sollte eine professionelle Prüfung sein.
Welche Tatsachen liegen bereits vor?
Wie konkret ist der Verdacht?
Welche Maßnahme wäre geeignet?
Und welche Maßnahme ist tatsächlich erforderlich?
Genau hier setzen wir an.
Privat Investigation Service Detegere begleitet Arbeitgeber bundesweit bei der Aufklärung komplexer Verdachtsfälle.
Diskret.
Strukturiert.
Professionell.
Und mit einem klaren Ziel:
Aus Verdachtsmomenten belastbare Fakten machen.
FAQ – häufige Fragen zu Arbeitszeitbetrug und Lohnfortzahlungsbetrug
Darf ein Arbeitgeber einen krankgeschriebenen Mitarbeiter observieren lassen?
Eine Observation ist nicht allein deshalb zulässig, weil ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig geschrieben ist.
Es müssen konkrete Umstände vorliegen, die eine weitere Prüfung rechtfertigen können. Zudem müssen Datenschutz, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Deshalb prüfen wir den Sachverhalt vor Beginn eines Einsatzes.
Reicht eine anonyme Information für eine Observation?
Nicht automatisch.
Ein Hinweis kann ein Ausgangspunkt sein.
Entscheidend ist jedoch, ob sich daraus oder aus weiteren Informationen konkrete und dokumentierbare Anhaltspunkte ergeben.
Pauschale Vermutungen reichen für weitreichende Ermittlungsmaßnahmen regelmäßig nicht aus.
Darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer sein Haus verlassen?
Ja.
Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Hausarrest.
Entscheidend ist, weshalb jemand arbeitsunfähig ist und ob bestimmte Aktivitäten der behaupteten Arbeitsunfähigkeit widersprechen beziehungsweise für deren Bewertung relevant sein können.
Ist Sport während einer Krankschreibung automatisch Betrug?
Nein.
Auch Sport ist kein automatischer Beweis.
Je nach Erkrankung kann Bewegung sogar Teil der Genesung sein.
Deshalb dürfen einzelne Beobachtungen nie isoliert betrachtet werden.
Was kann auf Arbeitszeitbetrug hindeuten?
Mögliche Hinweise können beispielsweise wiederkehrende Differenzen zwischen dokumentierter und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit sein.
Auch widersprüchliche Angaben, auffällige Abwesenheiten oder nachweislich falsche Angaben zu Außenterminen können Anlass für eine nähere Prüfung geben.
Entscheidend bleibt der konkrete Einzelfall.
Arbeiten Sie nur für große Unternehmen?
Nein.
Unsere Mandanten reichen vom Handwerksbetrieb und mittelständischen Familienunternehmen bis hin zu international tätigen Konzernen und Unternehmen aus dem DAX-Umfeld.
Die professionelle Behandlung eines Mandats hängt bei uns nicht von der Unternehmensgröße ab.
Setzt Detegere eigene Mitarbeiter ein?
Ja.
Wir setzen auf eigene festangestellte Mitarbeiter und klare interne Strukturen.
Das ist gerade bei vertraulichen Unternehmensmandaten ein wesentlicher Bestandteil unserer Qualitäts- und Sicherheitsphilosophie.
Sind Einsätze deutschlandweit möglich?
Ja.
Wir führen Ermittlungen und Observationen bundesweit durch.
Dadurch können wir auch Unternehmen mit mehreren Standorten zentral betreuen.
Bekommen wir einen schriftlichen Bericht?
Ja.
Die relevanten Feststellungen werden strukturiert und nachvollziehbar dokumentiert.
Je nach Auftrag können ergänzende Dokumentationen hinzukommen.
Können Ihre Ermittler später vor Gericht aussagen?
Ja.
Wenn dies im konkreten Verfahren erforderlich ist, können eingesetzte Ermittler zu ihren eigenen Wahrnehmungen als Zeugen aussagen.
Eine saubere Einsatzdokumentation ist deshalb von Beginn an besonders wichtig.
Ist das Ergebnis einer Ermittlung vorhersehbar?
Nein.
Und genau das ist wichtig.
Eine seriöse Detektei verspricht kein gewünschtes Ergebnis.
Sie prüft einen Sachverhalt objektiv.
Ein Verdacht kann sich bestätigen.
Er kann sich teilweise bestätigen.
Oder er kann sich vollständig auflösen.
Professionelle Ermittlungsarbeit bedeutet, genau das herauszufinden.
Warum ist die Prüfung vor einer Observation so wichtig?
Weil Ermittlungen in einem Beschäftigungsverhältnis rechtliche Grenzen haben.
Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit müssen berücksichtigt werden.
Eine professionelle Vorprüfung schützt deshalb sowohl den Auftraggeber als auch die Qualität der später gewonnenen Erkenntnisse.
Bild: KI generiert

Wenn Sie gerade einen konkreten Verdacht haben:
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Die auf dieser Website genannten Städte, Regionen und Länder bezeichnen operative Einsatzgebiete. Sie stellen keine Niederlassungen oder Firmensitze dar.
Alle Einsätze werden zentral über die Detektei Detegere in Alzenau koordiniert. Aus Gründen des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und zum Schutz unserer Mandanten sind dargestellte Fallbeispiele fiktiv oder an reale Sachverhalte angelehnt. Namen, Orte, Zeitangaben und einzelne Umstände wurden verändert.
Verantwortlich für diesen Inhalt:
Dieser Inhalt wurde fachlich verantwortet durch Oliver Peth, Kriminalist, Profiler und Inhaber der Detektei Detegere. Die Detektei Detegere verfügt über Erfahrung in Wirtschaftsdetektei, OSINT-Recherchen, Observationen, internationalen Ermittlungen und gerichtsfester Dokumentation.
Unser Anspruch ist es, Mandanten klar, diskret und rechtssicher zu unterstützen. Deshalb werden unsere Inhalte regelmäßig geprüft, aktualisiert und an neue rechtliche, wirtschaftliche und ermittlungstaktische Entwicklungen angepasst.
Zuletzt aktualisiert: August 2026
