Wie Scheinfirmen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität verschleiern
Ihr Geschäftspartner existiert. Aber existiert auch sein Geschäft?
Eine Firma ist im Handelsregister eingetragen. Sie besitzt ein Bankkonto. Sie schreibt Rechnungen. Sie hat einen Geschäftsführer. Und sie tritt im normalen Geschäftsverkehr auf.
Trotzdem kann hinter dieser Firma wirtschaftlich fast nichts existieren.
Genau dieses Risiko zeigt ein aktueller Großeinsatz gegen mutmaßliche Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Am 16. September 2026 durchsuchten rund 800 Einsatzkräfte Wohn- und Geschäftsräume in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Belgien. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 50 Beschuldigte. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßliches Netzwerk aus Scheinfirmen.
Der mögliche Schaden für Steuerfiskus und Sozialversicherung liegt nach Angaben der beteiligten Behörden bei mehr als 60 Millionen Euro. Noch bemerkenswerter ist eine andere Zahl: Die Ermittler konnten Zahlungsströme von rund 150 Millionen Euro nachvollziehen.
Der Fall zeigt deshalb sehr deutlich: Wirtschaftskriminalität findet nicht nur irgendwo im Verborgenen statt.
Sie nutzt den normalen Geschäftsverkehr.
Und genau das macht sie gefährlich.
Bargeld wird zu scheinbar sauberem Buchgeld
Nach Angaben des Hauptzollamtes Frankfurt am Main und der beteiligten Ermittlungsbehörden soll das System nach einem festen Muster funktioniert haben.
Ausländische Unternehmen aus Drittstaaten sollen in Deutschland Bargeld aus dem Verkauf illegaler Waren erwirtschaftet haben. Dieses Bargeld musste anschließend in den regulären Zahlungsverkehr gelangen.
Dafür sollen Scheinfirmen eingesetzt worden sein.
Über diese Firmen wurde das Bargeld nach Darstellung der Behörden als vermeintlich legales Buchgeld auf Konten im Ausland transferiert. Die mutmaßlichen Dienstleister sollen dafür eine Provision von drei Prozent erhalten haben.
Das Prinzip klingt kompliziert.
Im Kern ist es jedoch erstaunlich einfach.
Kriminell erwirtschaftetes Bargeld erhält durch Rechnungen, Konten, Unternehmen und Zahlungsbewegungen eine scheinbar legitime wirtschaftliche Erklärung.
Aus Bargeld entsteht Buchgeld.
Aus einem illegalen Ursprung entsteht eine scheinbar normale Transaktion.
Und aus einer Scheinfirma wird auf dem Papier ein Geschäftspartner.
Scheinfirmen sind nicht zwangsläufig sofort erkennbar
Das ist aus meiner Sicht einer der wichtigsten Punkte dieses Falles.
Die gefährlichste Scheinfirma ist nicht die, die offensichtlich unseriös aussieht. Sondern die, die im Geschäftsverkehr vollkommen normal erscheint.
Professionelle Konstruktionen besitzen häufig genau die Merkmale, die Vertrauen erzeugen sollen.
Es gibt einen Firmennamen.
Es gibt Dokumente.
Es gibt Bankverbindungen.
Es gibt Rechnungen.
Und möglicherweise gibt es sogar Büroräume, Webseiten, Telefonnummern und Personen, die offiziell als Geschäftsführer auftreten.
Genau deshalb reicht eine oberflächliche Prüfung oft nicht aus.
Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur: Existiert dieses Unternehmen?
Die wichtigere Frage lautet: Passt das Unternehmen wirtschaftlich zu dem Geschäft, das es angeblich betreibt?
Strohgeschäftsführer und ständig neue Unternehmen
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll das Netzwerk bereits seit 2017 aktiv gewesen sein.
Um eine Aufdeckung zu erschweren, sollen Scheinfirmen regelmäßig gegründet und später wieder liquidiert worden sein. An deren Spitze sollen teilweise Strohgeschäftsführer gestanden haben.
Auch das ist ein bekanntes Muster komplexer Wirtschaftskriminalität.
Personen und Gesellschaften werden austauschbar.
Eine Firma verschwindet.
Eine neue Firma entsteht.
Geschäftsführer wechseln.
Konten wechseln.
Rechnungssteller wechseln.
Aber die wirtschaftlichen Strukturen dahinter können bestehen bleiben.
Wer deshalb ausschließlich eine einzelne Firma betrachtet, sieht möglicherweise nur einen kleinen Ausschnitt.
Professionelle Ermittlungen müssen dagegen Beziehungen untersuchen.
Wer kennt wen?
Wer kontrolliert welche Gesellschaft?
Wo tauchen identische Adressen auf?
Welche Telefonnummern werden mehrfach genutzt?
Welche Geschäftsführer treten in anderen Unternehmen auf?
Welche Unternehmen werden kurz hintereinander gegründet und wieder aufgelöst?
Und wohin führen die tatsächlichen Zahlungsströme?
Genau hier beginnt Corporate Intelligence.
Transport und Logistik im Fokus
Besonders interessant für Unternehmen ist ein weiterer Aspekt.
Nach Angaben der Behörden sollen auch wirtschaftlich tätige Unternehmen, darunter mehrere Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche, Bargeld genutzt haben, um Arbeitnehmer schwarz zu bezahlen.
Scheinrechnungen sollen dabei eine doppelte Funktion erfüllt haben. Einerseits konnte über sie Bargeld zurückgeführt werden. Andererseits sollen sie als Grundlage für unberechtigte Vorsteuerabzüge gedient haben.
Damit berührt der Fall mehrere Deliktsfelder gleichzeitig.
Es geht um mögliche Geldwäsche.
Es geht um Steuerhinterziehung.
Es geht um Schwarzarbeit.
Es geht um Sozialversicherungsbeiträge.
Und es geht um mögliche Umsatzsteuerdelikte.
Genau diese Kombination ist typisch für komplexe Wirtschaftskriminalität.
Ein einzelner Vorgang kann mehrere kriminelle Geschäftsmodelle gleichzeitig bedienen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft untersucht ein grenzüberschreitendes System
Ein Teil des Einsatzes wird von der Europäischen Staatsanwaltschaft EPPO in Köln geführt.
Sie beschreibt ein mutmaßliches groß angelegtes Umsatzsteuerbetrugssystem, in dem sogenannte Missing Trader und Scheinfirmen eingesetzt worden sein sollen.
Solche Konstruktionen nutzen grenzüberschreitende Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union und die dort geltenden Umsatzsteuermechanismen aus. Unternehmen verschwinden dabei teilweise, bevor geschuldete Umsatzsteuer abgeführt wird. Andere Gesellschaften innerhalb der Kette können gleichzeitig versuchen, Vorsteuerabzüge oder Erstattungen geltend zu machen.
Die EPPO beziffert den mutmaßlichen Steuerschaden ebenfalls auf mehr als 60 Millionen Euro, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die genaue Höhe Gegenstand der laufenden Ermittlungen ist.
Das ist wichtig.
Denn zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um Ermittlungen und Vorwürfe.
Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist. Darauf weist auch die Europäische Staatsanwaltschaft ausdrücklich hin.
Schwerpunkt Frankfurt, Darmstadt und Hessen
Für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet ist der Fall besonders relevant.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Ermittlungen lag in Hessen.
Allein der dortige Verfahrensteil richtete sich nach Behördenangaben gegen 41 Beschuldigte und 22 Firmen. Rund um Frankfurt am Main und Darmstadt wurden zahlreiche Wohn- und Firmenadressen durchsucht. Außerdem wurden neun Banken beziehungsweise Steuerberater aufgesucht.
In Nordrhein-Westfalen konzentrierten sich weitere Maßnahmen unter anderem auf die Großräume Essen, Düsseldorf und Duisburg. Auch belgische Ermittlungsbehörden waren beteiligt.
Der Fall zeigt deshalb gleichzeitig etwas anderes:
Moderne Wirtschaftskriminalität hält sich nicht an Landesgrenzen.
Firmen sitzen in Deutschland.
Konten befinden sich möglicherweise im Ausland.
Geschäftspartner sitzen in einem anderen Staat.
Zahlungen laufen durch mehrere Länder.
Und wirtschaftlich Berechtigte können sich hinter weiteren Gesellschaften verstecken.
Deshalb reicht bei internationalen Geschäftsbeziehungen eine rein nationale Betrachtung häufig nicht aus.
Vier Haftbefehle und Vermögenswerte sichergestellt
Im Rahmen des gesamten koordinierten Einsatzes wurden nach Angaben der beteiligten Behörden vier Haftbefehlevollstreckt.
Außerdem wurden zunächst Vermögenswerte von knapp 500.000 Euro gesichert. Dazu gehörten unter anderem Bargeld, Gold, hochwertige Uhren, Schmuck, Fahrzeuge und Luxusgüter. Bankguthaben waren in dieser vorläufigen Summe noch nicht enthalten. Zudem wurde eine Schusswaffe mit scharfer Munition gefunden.
Allein diese Maßnahmen verdeutlichen die Dimension der Ermittlungen.
Aber sie zeigen noch etwas anderes.
Bei Wirtschaftskriminalität geht es längst nicht mehr nur darum, Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen zu lesen.
Finanzermittlungen müssen mit Unternehmensrecherchen, Personenrecherchen, Netzwerkermittlungen, digitalen Spuren und Vermögensanalysen verbunden werden.
Das eigentliche Risiko für seriöse Unternehmen
Man muss selbst keine Straftat begehen, um mit kriminellen Strukturen in Berührung zu kommen.
Ein Unternehmen kann einen Lieferanten beauftragen.
Es kann einen Subunternehmer einsetzen.
Es kann Waren einkaufen.
Es kann Transportleistungen vergeben.
Es kann eine Beteiligung erwerben.
Oder es kann einem neuen Geschäftspartner Zahlungsziele und damit wirtschaftliches Vertrauen gewähren.
Wenn dieser Partner Teil eines kriminellen Netzwerkes ist, entsteht ein erhebliches Risiko.
Und zwar nicht nur strafrechtlich.
Es entstehen auch finanzielle Risiken.
Es entstehen Compliance-Risiken.
Es entstehen Reputationsrisiken.
Und es können Geschäftsbeziehungen, Forderungen oder Lieferketten plötzlich zusammenbrechen.
Der aktuelle Fall sollte deshalb eine einfache Frage auslösen:
Wie genau kennen Sie Ihre Geschäftspartner wirklich?
Handelsregisterprüfung ist keine Due Diligence
Ein häufiger Fehler besteht darin, die Existenz einer Firma mit deren Seriosität gleichzusetzen.
Doch ein Handelsregistereintrag beantwortet zunächst nur bestimmte formale Fragen.
Er sagt nicht automatisch, wer eine Gesellschaft tatsächlich kontrolliert.
Er erklärt nicht, ob deren Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist.
Und er zeigt nicht zwingend, ob Geschäftsführer lediglich als Strohleute eingesetzt werden.
Eine professionelle Due Diligence geht deshalb weiter.
Sie betrachtet Unternehmenshistorie und Personen.
Sie untersucht Beteiligungen und Verbindungen.
Sie vergleicht Adressen.
Sie analysiert wirtschaftliche Plausibilität.
Sie betrachtet Medienberichte und öffentlich zugängliche Gerichts- oder Unternehmensinformationen.
Und sie untersucht Auffälligkeiten über Ländergrenzen hinweg.
Dabei geht es nicht darum, jeden Geschäftspartner unter Generalverdacht zu stellen.
Es geht darum, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Corporate Intelligence beginnt dort, wo Daten miteinander verbunden werden
Ein einzelner Datensatz sagt häufig wenig.
Erst die Verbindung mehrerer Informationen erzeugt ein Bild.
Eine Adresse kann unauffällig sein.
Ein Geschäftsführer kann unauffällig sein.
Ein neu gegründetes Unternehmen kann ebenfalls unauffällig sein.
Interessant wird es jedoch, wenn derselbe Geschäftsführer innerhalb kurzer Zeit bei mehreren Gesellschaften auftaucht.
Oder wenn zahlreiche Unternehmen dieselbe Anschrift verwenden.
Oder wenn ein angeblich großer Geschäftsbetrieb kaum operative Spuren hinterlässt.
Oder wenn Unternehmenszweck, Umsatzdimension, Personalstruktur und tatsächliche Geschäftstätigkeit nicht zusammenpassen.
Genau deshalb ist Corporate Intelligence keine einfache Google-Suche.
Es geht um Zusammenhänge.
Und es geht um Muster.
Warnsignale müssen nicht spektakulär sein
Aus meiner Ermittlungsarbeit zeigt sich immer wieder: Auffälligkeiten sind häufig klein.
Ein Geschäftspartner drängt plötzlich auf eine neue Bankverbindung.
Eine Rechnung kommt von einer anderen Gesellschaft als der Vertrag.
Ein Geschäftsführer lässt sich wirtschaftlich kaum mit dem Unternehmen verbinden.
Die Gesellschaft wurde erst vor kurzer Zeit gegründet, wickelt aber bereits ungewöhnlich große Geschäfte ab.
Adressen, Telefonnummern oder Beteiligte tauchen gleichzeitig bei zahlreichen anderen Firmen auf.
Oder ein Unternehmen möchte Zahlungen auf Konten leisten oder erhalten, die wirtschaftlich nur schwer zum Geschäft passen.
Keines dieser Merkmale beweist eine Straftat.
Aber mehrere Auffälligkeiten zusammen können einen Prüfungsbedarf begründen.
Und genau hier liegt der Unterschied zwischen Verdacht und Ermittlungsansatz.
Warum wirtschaftskriminalistische Ermittlungen vor einem Schaden beginnen sollten
Viele Unternehmen beauftragen Ermittler erst dann, wenn bereits etwas passiert ist.
Geld fehlt.
Ware ist verschwunden.
Ein Mitarbeiter steht unter Verdacht.
Ein Geschäftspartner ist nicht mehr erreichbar.
Oder Behörden stellen unangenehme Fragen.
Das ist verständlich.
Aber Prävention ist häufig effektiver.
Ein Background Check vor einer wichtigen Geschäftsbeziehung kann Risiken sichtbar machen.
Eine erweiterte Due Diligence kann komplexe Firmenstrukturen untersuchen.
OSINT kann Verbindungen zwischen Personen, Unternehmen und Ereignissen herstellen.
Corporate Intelligence kann über öffentlich zugängliche Informationen hinaus eine strukturierte Lagebewertung ermöglichen.
Und Asset Tracing kann bei bereits entstandenen Schäden dabei helfen, wirtschaftliche Strukturen und mögliche Vermögenswerte nachzuvollziehen.
Nicht jede Prüfung findet etwas.
Aber genau das ist der Sinn einer professionellen Untersuchung.
Das Ergebnis muss offen sein.
Meine fachliche Einordnung als Ermittler
Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit kriminalistischen Fragestellungen, Personen- und Unternehmensrecherchen sowie wirtschaftskriminalistischen Ermittlungen.
Als Kriminalist, Profiler und Inhaber von Privat Investigation Service Detegere unterstütze ich Unternehmen, Kanzleien, Versicherer, Family Offices und Privatmandanten unter anderem bei Corporate Intelligence, OSINT, Background Checks, Due Diligence, Asset Tracing und komplexen Verdachtslagen.
Meine Ausbildung und praktische Erfahrung verbinden klassische Ermittlungsarbeit mit modernen Recherchemethoden.
Gerade bei Wirtschaftskriminalität halte ich diese Verbindung für entscheidend.
Denn Daten allein lösen keinen Fall.
Entscheidend ist ihre Bewertung.
Welche Information ist relevant?
Welche Verbindung ist plausibel?
Welche Auffälligkeit ist Zufall?
Und welches Muster verdient eine vertiefte Prüfung?
Genau diese kriminalistische Einordnung unterscheidet eine reine Datensammlung von einer tatsächlichen Ermittlung.
Der aktuelle Fall ist eine Warnung für den Mittelstand
800 Einsatzkräfte sind spektakulär.
60 Millionen Euro mutmaßlicher Schaden sind spektakulär.
150 Millionen Euro nachvollzogene Zahlungsströme sind spektakulär.
Doch für Unternehmer sollte etwas anderes im Mittelpunkt stehen.
Wie unspektakulär solche Strukturen vorher aussehen können.
Eine Rechnung.
Eine Überweisung.
Ein neuer Subunternehmer.
Ein vermeintlich normaler Geschäftsführer.
Ein Lieferant.
Ein Transportauftrag.
Oder eine neue Gesellschaft in der Lieferkette.
Kriminelle Strukturen funktionieren besonders gut, wenn sie sich in legitime Wirtschaftsprozesse integrieren können.
Deshalb reicht Vertrauen allein nicht aus.
Es braucht Kontrolle.
Aber Kontrolle bedeutet nicht Misstrauen.
Kontrolle bedeutet professionelles Risikomanagement.
Fazit: Prüfen Sie nicht nur, ob eine Firma existiert
Der aktuelle Großeinsatz in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Belgien zeigt eindrucksvoll, wie komplex moderne Wirtschaftskriminalität geworden ist.
Scheinfirmen können Geldwäsche ermöglichen.
Sie können Schwarzarbeit verschleiern.
Sie können für Steuerbetrug eingesetzt werden.
Und sie können Teil internationaler Netzwerke sein.
Doch gleichzeitig können sie nach außen wie normale Geschäftspartner wirken.
Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht:
„Ist diese Firma registriert?“
Sondern:
„Wer steckt tatsächlich dahinter, was findet dort wirtschaftlich wirklich statt und passen die vorhandenen Informationen zusammen?“
Genau diese Fragen sollten Unternehmen stellen, bevor aus einem Geschäftspartner ein Ermittlungsfall wird.
FAQ – Scheinfirmen, Geldwäsche und Geschäftspartnerprüfung
Was ist eine Scheinfirma?
Eine Scheinfirma ist vereinfacht gesagt eine Gesellschaft, die formal existieren kann, deren tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit jedoch nicht dem entspricht, was nach außen dargestellt wird. Solche Firmen können für Scheinrechnungen, Geldtransfers oder zur Verschleierung wirtschaftlicher Zusammenhänge eingesetzt werden.
Ist jede Briefkastenfirma illegal?
Nein. Eine ungewöhnliche Unternehmensadresse oder eine Gesellschaft ohne große eigene Infrastruktur beweist für sich genommen keine Straftat. Entscheidend sind Zweck, tatsächliche Geschäftstätigkeit und Gesamtumstände.
Was ist ein Strohgeschäftsführer?
Ein Strohgeschäftsführer tritt formal als verantwortliche Person einer Gesellschaft auf, während tatsächliche Entscheidungen möglicherweise von anderen Personen getroffen werden. Auch hier gilt: Die konkrete rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Was bedeutet „Missing Trader“?
Der Begriff wird insbesondere im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug verwendet. Dabei kann ein Unternehmen Waren grenzüberschreitend erwerben oder weiterverkaufen und anschließend verschwinden, ohne geschuldete Umsatzsteuer abzuführen. Komplexere Netzwerke können mehrere Unternehmen und Staaten umfassen.
Wie können Unternehmen Scheinfirmen erkennen?
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Auffälligkeiten können jedoch durch eine strukturierte Due Diligence erkannt werden. Dabei sollten Unternehmenshistorie, Geschäftsführer, wirtschaftlich Berechtigte, Beteiligungen, Adressen, Geschäftstätigkeit und internationale Verbindungen gemeinsam betrachtet werden.
Reicht eine Handelsregisterauskunft aus?
Nein. Sie ist ein wichtiger Baustein, aber keine vollständige Due Diligence. Formale Registrierung und tatsächliche wirtschaftliche Substanz sind zwei unterschiedliche Fragen.
Wann ist ein Background Check sinnvoll?
Besonders bei größeren Auftragsvolumen, neuen internationalen Partnern, Beteiligungen, ungewöhnlichen Zahlungswegen oder auffälligen Unternehmensstrukturen kann eine vertiefte Prüfung sinnvoll sein.
Was kann Corporate Intelligence zusätzlich leisten?
Corporate Intelligence verbindet Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Dadurch können Netzwerke, Beteiligungen, Personenverbindungen, wirtschaftliche Interessen und mögliche Risikofaktoren sichtbar werden.
Können auch seriöse Unternehmen unbewusst Teil solcher Strukturen werden?
Ja. Ein Unternehmen kann beispielsweise über Subunternehmer, Lieferanten oder andere Geschäftspartner mit problematischen Strukturen in Berührung kommen, ohne selbst Teil einer Straftat zu sein. Genau deshalb sind risikobasierte Prüfungen wichtig.
Was tun, wenn bereits Verdachtsmomente bestehen?
Beweise sollten gesichert und Sachverhalte zunächst strukturiert dokumentiert werden. Anschließend kann je nach Situation eine interne Untersuchung, forensische Prüfung, wirtschaftskriminalistische Ermittlung oder rechtliche Bewertung sinnvoll sein.
Quellen und Stand der Informationen
Stand dieses Beitrags ist 17. September 2026. Da es sich um laufende Ermittlungen handelt, können sich Sachverhalte und Schadenssummen noch verändern. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Hauptzollamt Frankfurt am Main / gemeinsame Pressemitteilung von LBF NRW, Europäischer Staatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaften Frankfurt und Darmstadt sowie Hauptzollamt Frankfurt, 16.09.2026:offizielle Angaben zu Einsatz, Beschuldigten, mutmaßlichem System, 150 Millionen Euro Zahlungsströmen, Schwarzarbeit, Strohgeschäftsführern und sichergestellten Vermögenswerten.
Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), „Investigation Money Cat“, 16.09.2026: Angaben zum mutmaßlichen grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug, Missing Traders, Scheinfirmen und einem möglichen Schaden von mehr als 60 Millionen Euro.
ARD/Tagesschau, 16.09.2026: Berichterstattung über die Großrazzia und den Schwerpunkt der Ermittlungen in Hessen.
Handelsblatt/dpa, 16.09.2026: Berichterstattung zum mutmaßlichen Geldwäsche- und Steuerbetrugssystem, den Zahlungsströmen und den Ermittlungsmaßnahmen.
Hinweis: Sämtliche beschriebenen strafrechtlichen Vorwürfe beziehen sich auf laufende Ermittlungen. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Beschuldigter steht erst nach einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung fest.
Bild: KI generiert

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Dieser Inhalt wurde fachlich verantwortet durch Oliver Peth, Kriminalist, Profiler und Inhaber der Detektei Detegere. Die Detektei Detegere verfügt über Erfahrung in Wirtschaftsdetektei, OSINT-Recherchen, Observationen, internationalen Ermittlungen und gerichtsfester Dokumentation.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026
