Rüstungsboom trifft Spionagegefahr – warum Wachstum neue Sicherheitslücken schafft
Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wächst. Neue Werke entstehen. Produktionskapazitäten steigen. Außerdem werden neue Mitarbeiter eingestellt und weitere Zulieferer eingebunden.
Doch mit dem wirtschaftlichen Erfolg wächst auch die Angriffsfläche.
Der am 24. Juli 2026 veröffentlichte Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg warnt vor hybriden Bedrohungen. Besonders Technologieunternehmen, Forschungseinrichtungen, Rüstungsbetriebe sowie deren Zulieferer stehen demnach im Fokus ausländischer Nachrichtendienste.
Dabei geht es nicht nur um klassische Spionage. Vielmehr nennt der Bericht auch Cyberangriffe, Sabotage und den Einsatz sogenannter „Low-Level-Agenten“. Besonders Russland und China werden als aktive Akteure genannt.
Hensoldt investiert 300 Millionen Euro in Oberkochen
Fast zeitgleich eröffnete Hensoldt einen neuen Hightech-Campus in Oberkochen. Das Unternehmen investierte nach eigenen Angaben rund 300 Millionen Euro.
Am neuen Standort werden Entwicklung, Fertigung und Integration optronischer Systeme gebündelt. Außerdem bietet der Campus Platz für knapp 900 Beschäftigte.
Die Eröffnung ist ein starkes Signal für den deutschen Technologiestandort. Sie zeigt jedoch auch, wie schnell sensible Produktions- und Entwicklungsstrukturen wachsen.
Wichtig ist dabei: Es gibt keinen Hinweis auf einen konkreten Sicherheitsvorfall bei Hensoldt. Die Investition dient hier ausschließlich als aktuelles Beispiel für das Wachstum der Branche.
Denn wo mehr Menschen, Daten und Geschäftspartner zusammenkommen, entstehen zwangsläufig neue Schnittstellen. Und jede Schnittstelle kann zur Schwachstelle werden.
Warum Wachstum neue Sicherheitsrisiken schafft
Wachstum ist grundsätzlich positiv. Dennoch erhöht eine schnelle Expansion den organisatorischen Druck.
Neue Mitarbeiter müssen kurzfristig eingestellt werden. Externe Fachkräfte erhalten Zugang zu Gebäuden und Systemen. Außerdem werden Start-ups, Berater, Logistikunternehmen und spezialisierte Zulieferer eingebunden.
Dadurch entstehen mehrere Risiken gleichzeitig:
- Bewerber werden möglicherweise nicht ausreichend überprüft.
- Zuständigkeiten sind noch nicht eindeutig geregelt.
- Zugriffsrechte werden zu großzügig vergeben.
- Fremdfirmen verfügen über eigene Sicherheitsstandards.
- Vertrauliche Informationen werden über unsichere Kanäle ausgetauscht.
- Beteiligungsverhältnisse bei Geschäftspartnern bleiben unklar.
- Auffälligkeiten werden erkannt, aber nicht zentral dokumentiert.
Ein Unternehmen kann seine eigenen Systeme gut schützen. Dennoch kann ein schwächer abgesicherter Zulieferer zum Einfallstor werden.
Deshalb darf Wirtschaftsschutz nicht an der Grundstücksgrenze enden.
Spionage beginnt nicht immer mit einem Hackerangriff
Viele Unternehmen denken beim Thema Spionage zuerst an Schadsoftware. Doch ein Angriff kann wesentlich früher beginnen.
Angreifer suchen zunächst nach Informationen. Sie werten Unternehmenswebseiten aus. Außerdem analysieren sie Stellenanzeigen, Fachbeiträge, soziale Netzwerke und öffentlich erkennbare Geschäftsbeziehungen.
So lässt sich feststellen, welche Technologien entwickelt werden. Ebenso können verantwortliche Mitarbeiter, verwendete Systeme und wichtige Zulieferer identifiziert werden.
Anschließend kann eine Kontaktaufnahme erfolgen. Diese wirkt häufig harmlos. Möglich sind beispielsweise angebliche Geschäftsanfragen, Bewerbungen, Beratungsangebote oder wissenschaftliche Kooperationen.
Deshalb müssen technische und menschliche Sicherheitsmaßnahmen ineinandergreifen.
Eine Firewall erkennt keine verschleierte Geschäftsbeziehung. Und eine Zutrittskontrolle erkennt nicht automatisch, ob ein Bewerber bewusst falsche Angaben gemacht hat.
Was sind sogenannte Low-Level-Agenten?
Der Verfassungsschutz spricht von sogenannten Low-Level-Agenten. Teilweise werden sie auch als „Wegwerfagenten“ bezeichnet.
Dabei handelt es sich nicht zwingend um professionell ausgebildete Nachrichtendienstmitarbeiter. Vielmehr können Personen für einzelne und klar begrenzte Aufgaben angeworben werden.
Sie sollen beispielsweise Informationen beschaffen, Örtlichkeiten auskundschaften oder bestimmte Handlungen vorbereiten. Dabei kennen sie häufig weder den vollständigen Hintergrund noch den eigentlichen Auftraggeber.
Gerade deshalb sind solche Strukturen schwer zu erkennen.
Die handelnde Person muss kein klassischer Spion sein. Dennoch kann sie Teil einer größeren Operation werden.
Innentäter bleiben ein zentrales Risiko
Nicht jeder Informationsabfluss erfolgt von außen. Denn Mitarbeiter, Berater und Fremdfirmen verfügen bereits über Zugang.
Die Ursachen können unterschiedlich sein. Möglich sind finanzielle Interessen, persönliche Konflikte, Erpressbarkeit oder ideologische Motive. Ebenso können Nachlässigkeit und fehlendes Sicherheitsbewusstsein eine Rolle spielen.
Deshalb sollte nicht jede Auffälligkeit sofort als Spionage bewertet werden. Sie darf jedoch auch nicht ignoriert werden.
Entscheidend ist eine sachliche und ergebnisoffene Prüfung.
Dabei müssen technische Spuren, organisatorische Abläufe und persönliche Zusammenhänge gemeinsam betrachtet werden. Erst dadurch entsteht ein belastbares Gesamtbild.
Background-Checks bei sensiblen Positionen
Je sensibler eine Position ist, desto wichtiger ist eine angemessene Überprüfung.
Ein Background-Check kann unter anderem folgende Punkte umfassen:
- Identitäts- und Plausibilitätsprüfung
- Prüfung beruflicher Stationen
- Abgleich öffentlich bekannter Unternehmensbeteiligungen
- Erkennung möglicher Interessenkonflikte
- Prüfung auffälliger Geschäftsbeziehungen
- Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen
- internationale Sanktions- und Risikoprüfungen
- Plausibilitätsprüfung vorgelegter Qualifikationen
Eine solche Prüfung darf jedoch nicht pauschal erfolgen. Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage müssen vorher feststehen. Außerdem müssen Datenschutz, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Für Beschäftigtendaten gelten insbesondere die Vorgaben der DSGVO und des § 26 BDSG. Deshalb sollte jede Maßnahme an die konkrete Position und das bestehende Risiko angepasst werden.
Lieferanten und Start-ups als unterschätzte Schnittstelle
Moderne Rüstungs- und Technologieprojekte entstehen selten innerhalb eines einzelnen Unternehmens.
Stattdessen arbeiten Konzerne mit hoch spezialisierten Mittelständlern, jungen Technologieunternehmen, Forschungseinrichtungen und internationalen Partnern zusammen.
Das beschleunigt Innovationen. Zugleich entstehen jedoch Abhängigkeiten.
Vor einer Zusammenarbeit sollten deshalb nicht nur Preise und technische Fähigkeiten geprüft werden. Ebenso wichtig sind die Eigentumsverhältnisse, wirtschaftlich Berechtigte, internationale Verbindungen und mögliche Interessenkonflikte.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn:
- Beteiligungsverhältnisse unnötig verschachtelt sind,
- Geschäftsführer oder Gesellschafter häufig wechseln,
- zentrale Leistungen an unbekannte Subunternehmer ausgelagert werden,
- Geschäftspartner ungewöhnlichen Zeitdruck aufbauen,
- Referenzen nicht nachvollziehbar sind,
- oder technische Informationen bereits vor Vertragsabschluss verlangt werden.
Eine strukturierte Due Diligence schafft hier Klarheit. Sie kann Risiken sichtbar machen, bevor ein Geschäftspartner Zugang zu sensiblen Informationen erhält.
Welche Rolle spielt OSINT?
OSINT steht für Open Source Intelligence. Gemeint ist die strukturierte Auswertung offen zugänglicher Informationen.
Dazu gehören beispielsweise Registerdaten, Unternehmenswebseiten, Veröffentlichungen, soziale Netzwerke, Fachportale und öffentlich erkennbare Geschäftsverbindungen.
Professionelle OSINT-Recherche bedeutet jedoch nicht, wahllos Daten zu sammeln. Vielmehr werden Informationen geprüft, zeitlich eingeordnet und miteinander verknüpft.
Außerdem muss klar zwischen Tatsachen, Hinweisen und unbestätigten Behauptungen unterschieden werden.
OSINT kann deshalb helfen:
- unbekannte Unternehmensverbindungen zu erkennen,
- Lebensläufe und berufliche Angaben zu überprüfen,
- wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren,
- Interessenkonflikte sichtbar zu machen,
- digitale Spuren eines Informationsabflusses einzuordnen,
- sowie interne Ermittlungen vorzubereiten.
Das Ergebnis bleibt dabei immer offen. Denn eine Auffälligkeit ist zunächst nur ein Prüfhinweis und noch kein Beweis.
Drei typische Fallbeispiele
Fallbeispiel 1: Der Bewerber für eine Schlüsselposition
Ein Technologieunternehmen sucht kurzfristig einen Projektleiter. Dieser soll Zugang zu Entwicklungsdaten erhalten.
Der Lebenslauf wirkt überzeugend. Dennoch bestehen Unklarheiten bei mehreren beruflichen Stationen.
Eine strukturierte Recherche ergibt, dass der Bewerber weiterhin an einem ausländischen Unternehmen beteiligt ist. Dieses Unternehmen arbeitet in einem vergleichbaren Technologiebereich.
Das bedeutet noch nicht, dass eine Straftat geplant ist. Dennoch besteht ein möglicher Interessenkonflikt. Deshalb kann das Unternehmen weitere Nachweise verlangen und die Entscheidung auf einer besseren Informationsgrundlage treffen.
Fallbeispiel 2: Der schwer durchschaubare Zulieferer
Ein neuer Geschäftspartner bietet eine wichtige Komponente zu ungewöhnlich günstigen Konditionen an.
Die technische Kompetenz scheint vorhanden zu sein. Allerdings sind die Eigentumsverhältnisse unklar. Außerdem führen mehrere Beteiligungsgesellschaften ins Ausland.
Eine Due-Diligence-Prüfung macht die Struktur transparent. Dabei werden Verbindungen zu einem staatlich beeinflussten Unternehmen sichtbar.
Auch hier ist die Verbindung allein kein Beweis für unzulässige Handlungen. Sie verändert jedoch die Risikobewertung. Deshalb können Zugriffsrechte begrenzt und zusätzliche Sicherheitsklauseln vereinbart werden.
Fallbeispiel 3: Der auffällige Datenzugriff
Ein langjähriger Mitarbeiter lädt plötzlich ungewöhnlich große Datenmengen herunter. Gleichzeitig steht sein Ausscheiden aus dem Unternehmen bevor.
Eine vorschnelle Beschuldigung wäre falsch. Denn auch ein Projektabschluss kann die Datenbewegung erklären.
Deshalb werden zunächst Protokolle gesichert und Berechtigungen geprüft. Außerdem wird festgestellt, welche Dateien betroffen sind und ob Daten nach außen übertragen wurden.
Erst danach wird entschieden, ob eine interne Untersuchung erforderlich ist. So bleibt das Vorgehen sachlich, verhältnismäßig und ergebnisoffen.
Interne Ermittlungen müssen früh beginnen
Viele Unternehmen reagieren erst, wenn Daten bereits fehlen oder Behörden vor der Tür stehen.
Dann ist wertvolle Zeit verloren. Außerdem können Protokolle überschrieben, Nachrichten gelöscht oder Zusammenhänge nicht mehr rekonstruiert werden.
Deshalb sollte bereits bei belastbaren Auffälligkeiten ein geordneter Prüfprozess beginnen.
Dieser umfasst regelmäßig:
- Dokumentation des Ausgangsverdachts
- Sicherung relevanter Unterlagen und Protokolle
- Festlegung eines kleinen Ermittlerkreises
- Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- OSINT- und Hintergrundrecherchen
- Auswertung technischer und organisatorischer Spuren
- strukturierte Befragungen
- abschließende Bewertung und Handlungsempfehlung
Dabei muss der Kreis der informierten Personen klein bleiben. Denn Indiskretionen können sowohl die Untersuchung als auch den Ruf unschuldiger Mitarbeiter gefährden.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Unternehmen aus Rüstung, Technologie und Forschung sollten ihre Sicherheitsstruktur regelmäßig überprüfen.
Besonders wichtig sind:
- risikobasierte Background-Checks bei Schlüsselpositionen,
- Due-Diligence-Prüfungen neuer Geschäftspartner,
- klare Regeln für Fremdfirmen und Subunternehmer,
- rollenbezogene Zugriffsrechte,
- regelmäßige Überprüfung bestehender Berechtigungen,
- sichere Meldewege für Auffälligkeiten,
- Sensibilisierung gegen Anbahnungsversuche,
- dokumentierte Abläufe für interne Ermittlungen,
- sowie ein belastbarer Krisen- und Reaktionsplan.
Keine einzelne Maßnahme bietet vollständigen Schutz. Doch mehrere aufeinander abgestimmte Kontrollen reduzieren das Risiko deutlich.
Ermittlerische Erfahrung und technische Sicherheit verbinden
Technische Schutzsysteme sind unverzichtbar. Dennoch beantworten sie nicht jede Frage.
Sie zeigen möglicherweise, dass eine Datei geöffnet oder kopiert wurde. Sie erklären jedoch nicht automatisch, warum dies geschah, wer davon profitierte und welche persönlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen bestehen.
Deshalb müssen Cybersecurity, Compliance, Personalabteilung, Rechtsberatung und Ermittlungsarbeit zusammenwirken.
Denn wirksamer Wirtschaftsschutz entsteht nicht durch ein einzelnes Produkt. Er entsteht durch ein klares Lagebild und durch konsequentes Handeln.
Fazit
Der Rüstungsboom stärkt die deutsche und europäische Sicherheitsarchitektur. Gleichzeitig erhöht er jedoch den Wert von Technologien, Produktionsdaten und Lieferketteninformationen.
Dadurch wächst das Interesse fremder Nachrichtendienste, krimineller Gruppen und konkurrierender Akteure.
Unternehmen sollten deshalb nicht erst nach einem Informationsabfluss handeln. Vielmehr müssen Risiken bereits bei Einstellungen, Kooperationen und neuen Lieferbeziehungen geprüft werden.
Background-Checks, OSINT, Due Diligence und interne Ermittlungen schaffen keine absolute Sicherheit. Sie ermöglichen jedoch frühzeitige Klarheit.
Und gerade in sensiblen Branchen ist Klarheit die Grundlage jeder belastbaren Sicherheitsentscheidung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unternehmen sind besonders durch Wirtschaftsspionage gefährdet?
Besonders gefährdet sind Unternehmen mit innovativen Technologien, militärisch nutzbarem Wissen oder kritischer Infrastruktur. Dazu gehören auch Forschungseinrichtungen, Start-ups und spezialisierte Zulieferer.
Was ist ein Low-Level-Agent?
Ein Low-Level-Agent übernimmt begrenzte Aufgaben für einen fremden Akteur. Die Person muss nicht professionell ausgebildet sein. Außerdem kennt sie häufig weder den vollständigen Auftrag noch den eigentlichen Auftraggeber.
Sind Background-Checks bei Bewerbern erlaubt?
Background-Checks können zulässig sein. Sie müssen jedoch einen konkreten Zweck verfolgen und zur Position passen. Außerdem sind Datenschutz, Transparenz, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu beachten. Eine pauschale Durchleuchtung ist nicht zulässig.
Was kann eine OSINT-Recherche feststellen?
OSINT kann öffentlich erkennbare Unternehmensverbindungen, Beteiligungen, berufliche Stationen und mögliche Interessenkonflikte aufzeigen. Sie ersetzt jedoch keine Beweise und muss deshalb fachlich bewertet werden.
Wann sollte eine interne Ermittlung beginnen?
Eine interne Ermittlung sollte beginnen, wenn konkrete und dokumentierbare Auffälligkeiten vorliegen. Bloße Gerüchte reichen nicht aus. Dennoch sollte mit der Sicherung möglicher Beweismittel nicht unnötig gewartet werden.
Was geschieht, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt?
Auch das ist ein wichtiges Ergebnis. Eine professionelle Untersuchung bleibt ergebnisoffen. Sie dient der Aufklärung und nicht der Bestätigung einer vorher festgelegten Annahme.
Dürfen Mitarbeiter observiert werden?
Eine Observation kommt nur bei einem konkreten und belastbaren Verdacht in Betracht. Außerdem muss sie erforderlich und verhältnismäßig sein. Vor jeder Maßnahme sollte deshalb eine rechtliche Einzelfallprüfung erfolgen.
Wie sollten Unternehmen bei einem vermuteten Informationsabfluss reagieren?
Zunächst sollten relevante Daten, Protokolle und Unterlagen gesichert werden. Danach müssen Zugriffsrechte geprüft und der Kreis der informierten Personen begrenzt werden. Außerdem sollten Rechtsberatung, IT-Forensik und interne Ermittler koordiniert zusammenarbeiten.
Fachliche Einordnung
Dieser Beitrag wurde aus der Perspektive professioneller Ermittlungs- und Wirtschaftsschutzpraxis erstellt.
Oliver Peth ist Kriminalist, Profiler und Inhaber von Privat Investigation Service Detegere. Die Detektei unterstützt Unternehmen und Wirtschaftskanzleien bei OSINT-Recherchen, Background-Checks, internen Ermittlungen, Verdachtsklärungen und gerichtsfester Dokumentation.
Jede Untersuchung erfolgt diskret, rechtlich geprüft und ergebnisoffen.
Stand: 25. Juli 2026
Quellen
- Innenministerium Baden-Württemberg: Verfassungsschutzbericht 2025
- Hensoldt: Eröffnung des neuen Campus in Oberkochen
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Sabotage durch fremde Nachrichtendienste
- § 26 Bundesdatenschutzgesetz
Bild: KI generiert

